0800 – 400 483

Kostenlos anrufen & beraten lassen!

Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?

Energieausweis

Ein Energieausweis bündelt alle wichtigen Daten, die Einfluss auf den Energiebedarf bzw. –verbrauch eines Gebäudes haben. Energieausweise werden entweder auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis) oder des berechneten Energiebedarfs (Bedarfsausweis) eines Gebäudes erstellt.

Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt zehn Jahre. Wenn in diesem Zeitraum der Eigentümer Maßnahmen zur energetischen Optimierung des Gebäudes vornimmt, ist es empfehlenswert im Hinblick auf die Attraktivitäts- und Wertsteigerung des Objektes den Energieausweis vor Ablauf der zehn Jahre neu erstellen zu lassen.

Ab dem 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft, mit ihr gibt es auch einige Änderungen bezüglich des Energieausweisweises. Es ist daher empfehlenswert sich rechtzeitig über die Neuerungen zu informieren.

Wofür wird ein Energieausweis benötigt?

Die Energieeffizienz eines Gebäudes ist heutzutage zu einem Kaufargument geworden. Ein Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes und soll dadurch zu mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt beitragen. Mithilfe der Ausstellung eines Energieausweises ist es den Kaufinteressenten möglich, Immobilien auf ihre Energieeffizienz miteinander zu vergleichen. Verkäufer erhalten durch den Energieausweis die Möglichkeit die energetische Beschaffenheit Ihres Gebäudes auszuweisen, was wiederrum das Interesse an dem Verkaufsobjekt steigert.

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Ob man einen Energieausweis benötigt, hängt von einigen Faktoren ab, wie zum Beispiel: ob es sich um einen Neubau oder ein Bestandsimmobilie handelt, welches Baujahr Ihr Objekt hat, ob es sich um Eigenbedarf oder einen Verkauf handelt. Um zu prüfen, ob Sie einen Energieausweis für Ihr Gebäude benötigen und welchen Energieausweis Sie für Ihre Immobilie beantragen müssten, können Sie mit Hilfe unserer Checkliste Energieausweis ermitteln.

Grundsätzlich kann man sagen, dass bei Neuvermietung, Neuverpachtung oder Immobilienverkauf immer ein Energieausweis benötigt wird. Im Falle des Eigenbedarfs ist von gesetzlicher Seite kein Energieausweis nötig.