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Hausverkauf Kosten in Österreich: Mit welchen Kosten müssen Verkäufer rechnen?

Ein Haus zu verkaufen klingt nach einer lukrativen Entscheidung – aber Achtung, denn die Kosten beim Hausverkauf werden von vielen Verkäufern stark unterschätzt. Deshalb lohnt sich bereits vor dem eigentlichen Verkaufsprozess ein genauer Blick auf alle anfallenden Hausverkauf-Kosten. So können Sie von vornherein realistisch kalkulieren, Kosten gezielt sparen und das Maximum aus Ihrem Verkaufserlös herausholen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Beim Hausverkauf fallen Kosten für Verkäufer und Käufer an. Wer welche Kosten beim Immobilienverkauf trägt, hängt von gesetzlichen Vorgaben, der Beauftragung von Dienstleistern und den vertraglichen Vereinbarungen ab.
  • Maklerprovision, Wertgutachten, Energieausweis sowie die mögliche Löschung eines Pfandrechts im Grundbuch gehören zu den wichtigsten Kosten beim Hausverkauf für Verkäufer.
  • Einige Kosten beim Hausverkauf können steuerlich absetzbar sein. Sie reduzieren den Gewinn und damit die Steuerlast. Auch ein Makler spart häufig Geld, weil er höhere Preise erzielt und Fehler vermeidet.
Inhaltsverzeichnis

1. Welche Kosten entstehen beim Hausverkauf?

Beim Hausverkauf entstehen für Verkäufer typischerweise 3-5 % des Verkaufspreises an direkten Kosten – je nach Immobilie, Region und Verkaufsstrategie. Rechnet man die Positionen hinzu, die der Käufer zahlen muss, liegen die Gesamtkosten eines Immobilienverkaufs schnell bei 10-15 %. Verkäufer sollten jedoch beachten, dass sich viele Ausgaben optimieren lassen und einige Kosten beim Hausverkauf sogar steuerlich absetzbar sind. In der Regel können Sie mit den folgenden Kosten rechnen, wenn Sie Ihr Haus verkaufen:

Hausverkauf Kosten

Wertgutachten

Ein Wertgutachten dient dazu, den realistischen Marktwert Ihres Hauses professionell zu bestimmen. Die Kosten entstehen durch die Prüfungs- und Bewertungsarbeit eines qualifizierten Immobiliensachverständigen oder eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für Gutachten, die auch in einem Gerichtsverfahren verwendet werden können. Die Kosten entstehen durch Leistungen wie die Analyse der Immobilie, Einsicht in Bauunterlagen, Objektbegehung, Wertermittlung nach anerkannten Verfahren sowie die schriftliche Dokumentation. Das Honorar wird in Österreich grundsätzlich frei vereinbart und richtet sich nach Objektart, Unterlagenlage, Aufwand und Gutachtenumfang. Für ein vollständiges Verkehrswertgutachten werden häufig etwa 0,5 bis 1,5 % des Immobilienwerts veranschlagt. Ein Kurzgutachten ist günstiger und kostet je nach Objekt und Umfang häufig etwa 700 bis 1.500 Euro.

Kostenbeispiel: Für ein Einfamilienhaus im Wert von 450.000 € berechnet ein Gutachter beispielsweise 0,5 bis 1,5 % des Immobilienwerts für ein Vollgutachten – also ca. 2.250 bis 6.750 €.

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Grundbuchauszug

Ein Grundbuchauszug informiert Käufer über Eigentumsverhältnisse und Belastungen wie Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Wohnrechte, Vorkaufsrechte oder Belastungs- und Veräußerungsverbote. Die Kosten entstehen als Gerichtsgebühr beim Bezirksgericht oder als Abfrage- und Bearbeitungsentgelt bei einem Notariat beziehungsweise einer Online-Verrechnungsstelle. Ein Grundbuchauszug aus dem Hauptbuch kostet beim Bezirksgericht 18 Euro. Bei einer Online-Abfrage beträgt die gesetzliche Gebühr für die Vollabfrage einer Einlagezahl 4,63 Euro. Zusätzlich können Entgelte der jeweiligen Verrechnungsstelle anfallen. Beglaubigte Grundbuchauszüge werden von Notarinnen und Notaren ausgestellt, wobei sich die Gesamtkosten nach dem jeweiligen Tarif richten.

Kostenbeispiel: Für den regulären Verkauf eines Zweifamilienhauses möchten Sie den Grundbuchauszug anfordern. Es reicht ein aktueller, nicht beglaubigter Auszug aus. Bei einer Abfrage am Bezirksgericht belaufen sich Ihre Kosten auf 18 Euro. Eine Online-Abfrage kann einschließlich des Entgelts der Verrechnungsstelle günstiger ausfallen.

Energieausweis

Der Energieausweis zeigt den energetischen Zustand Ihrer Immobilie und ist bei den meisten Hausverkäufen gesetzlich vorgeschrieben. Er muss dem Käufer rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung vorgelegt und spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Seit dem 1. Juli 2026 sind in neuen Verkaufsanzeigen der Heizwärmebedarf, der Endenergiebedarf und die Gesamtenergieeffizienzklasse anzugeben. Bereits ausgestellte Energieausweise sind in der Regel zehn Jahre gültig. Die Kosten hängen dabei von Gebäudegröße, vorhandenen Unterlagen und dem Aufwand der Erstellung ab. Für ein Einfamilienhaus liegen sie meist bei etwa 300 bis 500 Euro, bei komplexeren Objekten oder fehlenden Daten entsprechend höher.

Kostenbeispiel: Sie möchten Ihr Haus verkaufen und lassen dafür einen Energieausweis erstellen. Bei einer Immobilie mit 140 Quadratmetern sind Energieausweis-Kosten von 420 Euro inklusive Vor-Ort-Begutachtung realistisch.

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immoverkauf24 Tipp: Kostenlos zum Energieausweis

Bei Beauftragung eines Maklers durch immoverkauf24 erhält ein Eigentümer den Energieausweis gratis. Füllen Sie das Formular aus und erhalten Sie eine Maklerempfehlung samt Energieausweis-Service. Alternativ können Sie Ihren Energieausweis online anfordern.

Maklerprovision und Vermarktung

Die Maklerprovision deckt die professionelle Vermittlung ab – von der Wertermittlung bis zur Verhandlung. In Österreich können Verkäufer und Käufer jeweils eigene Makler beauftragen, denn die Provisionsansprüche sind unabhängig voneinander. Zusätzliche Vermarktungskosten wie Inserate, Exposé-Erstellung, Immobilienfotos oder Home-Staging können anfallen, sind aber oft bereits in der Provision enthalten und sollten im Maklervertrag geregelt sein. 
 
Wie hoch Ihr Makler die Courtage ansetzt, richtet sich nach dem vereinbarten Satz und dem Kaufpreis. Gesetzlich zulässig sind für beide Seiten jeweils bis zu 3 % des Kaufpreises zuzüglich 20 % USt – insgesamt also maximal 3,6 % des Kaufpreises für Verkäufer und Käufer. Die Provision ist frei verhandelbar. Weitere Vermarktungskosten können sich beispielsweise in den folgenden Bereichen bewegen:

  • Profi-Fotos: 150-400 Euro
  • Exposé-Erstellung: 100-300 Euro
  • Online-Portale: 100-300 Euro
  • Home-Staging: 500-3.000+ Euro

Kostenbeispiel: Bei einem Verkaufspreis von 500.000 € und einer vereinbarten Verkäuferprovision von 3 % zuzüglich 20 % Umsatzsteuer beträgt Ihre Maklerprovision 18.000 Euro. Der Käufer kann aufgrund eines eigenen Maklervertrags zusätzlich eine Provision von bis zu 18.000 Euro schulden. Außerdem haben Sie zusätzliche Kosten für die Immobilienvermarktung von 350 Euro, da Sie professionelle Fotos für Ihr Exposé haben machen lassen. Insgesamt belaufen sich die Kosten beim Hausverkauf für Sie als Verkäufer also auf 18.350 Euro.

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immoverkauf24 Tipp: Aufwand der Immobilienvermarktung richtig einschätzen

Unterschätzen Sie nicht den Zeitaufwand bei einer eigenen Immobilienvermarktung. Wenn Sie sich für einen Hausverkauf ohne Makler entscheiden, sollten Sie außerdem nicht an den Vermarktungskosten sparen. Eine professionelle Präsentation, zielgruppengerechte Vermarktung und strukturierte Kaufpreisverhandlung können den erzielbaren Verkaufspreis erheblich beeinflussen.

Löschung des Pfandrechts (eventuell Löschung von Rechten Dritter)

Ist eine Immobilie noch mit einem Pfandrecht belastet, wird sie beim Verkauf üblicherweise lastenfrei gestellt. Dazu wird die offene Kreditforderung regelmäßig aus dem Verkaufserlös abgedeckt und das Pfandrecht auf Grundlage einer grundbuchsfähigen Löschungserklärung der Bank gelöscht. Die Kosten entstehen für die Löschungserklärung, eine allenfalls erforderliche Beglaubigung sowie den Antrag beim zuständigen Grundbuchsgericht. Gleiches gilt für die Löschung von Wohnrechten, Fruchtgenussrechten, Dienstbarkeiten oder anderen Belastungen – falls diese vor dem Immobilienverkauf entfernt werden sollen oder müssen. Für den Grundbuchsantrag fällt in Österreich derzeit eine Eingabengebühr von 81 Euro an. Hinzu können Entgelte der Bank sowie Kosten für Beglaubigung und anwaltliche oder notarielle Abwicklung kommen.

Kostenbeispiel: Ein eingetragenes Pfandrecht über 150.000 Euro soll gelöscht werden. Die Gerichtsgebühr für den Löschungsantrag beträgt 81 Euro. Werden beispielhaft weitere 250 Euro für Löschungserklärung, Beglaubigung und Abwicklung berechnet, entstehen Gesamtkosten von 331 Euro. Für die Löschung zusätzlicher Rechte können weitere Kosten für Zustimmungserklärungen, Urkunden und Beglaubigungen anfallen.

Notariats- oder Anwaltskosten (falls vom Verkäufer getragen)

In Österreich wird der Kaufvertrag üblicherweise von einem Rechtsanwalt oder einem Notar erstellt. Für die Eintragung im Grundbuch müssen die Unterschriften zudem gerichtlich oder notariell beglaubigt sein. Die Kosten für die Vertragserrichtung, Treuhandabwicklung und Beglaubigungen liegen dabei in der Praxis meist bei etwa 1 bis 3 % des Kaufpreises, abhängig vom Aufwand und der konkreten Vereinbarung. Wer die Kosten trägt, ist Vereinbarungssache und wird im Kaufvertrag geregelt – häufig übernimmt sie jedoch der Käufer. Für Verkäufer können zusätzliche Kosten beim Hausverkauf entstehen, wenn sie rechtliche Beratung, besondere Vereinbarungen, zusätzliche Erklärungen, Löschungsunterlagen oder eine Vollmacht benötigen. Die Höhe richtet sich meist nach Geschäftswert und Aufwand.

Kostenbeispiel: Sie können als Verkäufer nicht persönlich beim Unterzeichnungstermin anwesend sein und benötigen daher eine beglaubigte Spezialvollmacht. Für deren Erstellung und Beglaubigung fallen beispielsweise zusätzliche Kosten von 180 Euro an.

Vorfälligkeitsentschädigung (Pönale)

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen und das bestehende Darlehen vorzeitig zurückzahlen, kann die Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung (Pönale) verlangen, um entgangene Zinsen auszugleichen. Variable Kredite sind meist kostenlos vorzeitig rückzahlbar, bei fix verzinsten Krediten sind oft bis zu 10.000 Euro pro Jahr gebührenfrei möglich. Für Verbraucherkredite seit 11. Juni 2010 ist die Entschädigung in der Regel auf 1 % der vorzeitig zurückgezahlten Summe begrenzt, bei einer Restlaufzeit unter einem Jahr auf 0,5 %. Bei hypothekarisch besicherten Krediten können zudem Kündigungsfristen bis zu sechs Monaten oder bis zum Ende der Fixzinsbindung gelten, wobei ältere Verträge abweichen können.

Kostenbeispiel: Ihre Restschuld beträgt 120.000 Euro bei einem Zins von 2,5 % und einer Restlaufzeit von 4 Jahren. Bei erfüllten Voraussetzungen kann die Bank maximal 1 % verlangen – das entspricht 1.200 Euro.

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immoverkauf24 Tipp: Vermeidung der Vorfälligkeitsentschädigung

Erwerben Sie nach dem Hausverkauf eine neue Immobilie, können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung möglicherweise vermeiden, wenn die Bank einer Fortführung des Kredits und einem Austausch der Kreditsicherheit zustimmt. Dabei wird das Pfandrecht an der verkauften Immobilie gelöscht und die neue Immobilie als Sicherheit eingesetzt. Dieser Vorgang wird als „Pfandtausch“ oder „Sicherheitentausch“ bezeichnet.

Immobilienertragsteuer

Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen unterliegen grundsätzlich der Immobilienertragsteuer als Sonderform der Einkommensteuer. Der Steuersatz beträgt 30 %. Die Berechnung hängt davon ab, ob es sich um ein Alt- oder Neu-Grundstück handelt. Zudem gibt es Möglichkeiten, sich von der Immobilienertragsteuer befreien zu lassen:

  • Hauptwohnsitzbefreiung: Ein Verkauf kann steuerfrei sein, wenn die Immobilie mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt wurde. Alternativ gilt die „5-aus-10-Regel“, wenn sie in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre Hauptwohnsitz war. Der Hauptwohnsitz muss im Zuge des Verkaufs aufgegeben werden.
  • Herstellerbefreiung: Der Gewinn aus selbst hergestellten Gebäuden kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Die Befreiung gilt nur für das Gebäude, nicht für Grund und Boden, und kann bei Vermietung innerhalb der letzten zehn Jahre eingeschränkt sein.
  • Geerbtes Haus: Bei dem Verkauf eines geerbten Hauses richtet sich die Immobilienertragsteuer nach den Daten des Rechtsvorgängers, insbesondere Anschaffungszeitpunkt und -kosten. 

Kostenbeispiel: Sie verkaufen ein Haus, in dem Sie nicht gewohnt haben, nach acht Jahren. Mit einem Kaufpreis von 250.000 Euro und einem Verkaufspreis von 330.000 Euro entsteht ein Gewinn von 80.000 Euro. Unter der vereinfachenden Annahme, dass es sich um ein Neu-Grundstück handelt, keine Steuerbefreiung greift und keine weiteren anrechenbaren Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorliegen, beträgt die Immobilienertragsteuer bei einem Steuersatz von 30 % insgesamt 24.000 Euro.

Beschaffung sonstiger Unterlagen

Beim Hausverkauf werden verschiedene Unterlagen benötigt, die je nach Immobilie und Bundesland gebührenpflichtig sind. Die Kosten entstehen durch Verwaltungsgebühren oder Kopier- und Auszugskosten der jeweiligen Behörden. Typische Kosten für Verkäufer beim Hausverkauf sind:

  • Katastralmappe / Katasterinformationen: kostenlos, amtliche Auszüge je nach Umfang ca. 5-30 Euro
  • Baupläne / Einreichpläne aus dem Bauakt: ca. 10-100 Euro
  • Altlastenabfrage: online kostenlos, weitergehende Auskünfte ca. 20-80 Euro
  • Flächenwidmungs- und Bebauungsplan / Bauaktsauskunft: online meist kostenlos, amtliche Ausfertigungen ca. 10-70 Euro

Kostenbeispiel: Sie möchten Ihr Haus umfangreich präsentieren. Sind die Unterlagen digital verfügbar, können nur geringe oder gar keine Kosten entstehen. Werden jedoch Bauakten recherchiert, Pläne reproduziert und amtliche Ausfertigungen angefordert, können sich die Kosten je nach Gemeinde und Umfang auf etwa 50 bis 300 Euro oder mehr belaufen.

Renovierungs- und Reparaturkosten

Vor dem Verkauf lohnt es sich oft, kleinere Renovierungen wie Schönheitsreparaturen oder Instandsetzungen vorzunehmen, um den ersten Eindruck zu verbessern und den Verkaufspreis zu steigern. Kosten entstehen für Material, Handwerker und ggf. Entsorgung. Typische Maßnahmen sind beispielsweise Streichen, Silikonfugen erneuern, kleinere Reparaturen, defekte Armaturen tauschen oder die umfassende Reinigung. Die Kosten sind dabei stark von den gewählten Maßnahmen und dem Zustand der Immobilie abhängig und können von wenigen Hundert Euro bis hin zu mehreren Tausend Euro betragen.

Kostenbeispiel: Sie möchten Ihr Haus von 120 Quadratmetern komplett von einem Malerbetrieb ausmalen lassen. Je nach tatsächlicher Wand- und Deckenfläche, Untergrund, erforderlichen Vorarbeiten und regionalem Preisniveau können dafür grob 3.000 bis 6.000 Euro anfallen. Erwarten Sie dadurch beispielsweise einen Mehrerlös von 5.000 Euro oder einen schnelleren Verkauf, kann sich die Maßnahme lohnen. Ein bestimmter Mehrerlös lässt sich jedoch nicht garantieren.

Modernisierungs- und Sanierungskosten

Größere Modernisierungsmaßnahmen können je nach Ausgangszustand der Immobilie helfen, einen deutlich höheren Verkaufspreis zu erzielen. Dazu zählen energetische Sanierungen, neue Fenster, ein neues Bad oder eine Heizungsmodernisierung. Die Kosten entstehen hier durch Fachbetriebe, Planungsleistungen, Materialien und baurechtliche sowie technische Anforderungen, die je nach Bundesland, Gemeinde und Maßnahme unterschiedlich sein können. Beispiele für Kosten durch Modernisierungen bzw. Sanierungen sind:

  • Neue Fenster: ca. 10.000–25.000 Euro für ein Einfamilienhaus
  • Austausch der Heizung: ab rund 18.500 Euro, im Durchschnitt rund 30.700 Euro
  • Dämmung des Daches: ca. 10.000-25.000 Euro
  • Komplette Badsanierung: ca. 8.000–25.000 Euroe 

Kostenbeispiel: Sie tauschen eine Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe aus. Orientiert an aktuellen österreichischen Auswertungen können dafür durchschnittlich rund 30.700 Euro anfallen. Ob und in welcher Höhe die Maßnahme den Verkaufspreis steigert, hängt insbesondere von der Energieeffizienz des Gebäudes, der Lage und der Nachfrage ab.

Weitere Kosten beim Hausverkauf für Verkäufer

Jeder Hausverkauf ist anders und kann unterschiedliche Kosten verursachen. Die folgenden Positionen sind nicht immer verpflichtend, können aber je nach Situation entstehen:

  • Steuerliche Beratung oder Rechtsberatung: Wenn steuerliche Fragen, eine Erbengemeinschaft oder komplizierte Eigentumsverhältnisse bestehen, kann eine Steuer- oder Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Hausverkauf sinnvoll sein. Die Honorare werden in Österreich grundsätzlich frei vereinbart und können nach Zeitaufwand, Tarif, Geschäftswert oder als Pauschale berechnet werden. Lassen Sie sich deshalb vor der Beauftragung über die Berechnungsgrundlage informieren und möglichst einen Kostenvoranschlag geben.
  • Zwischenfinanzierungskosten oder Bereitstellungsprovisionen: Diese Kosten fallen an, wenn eine neue Immobilie schon gekauft wird, bevor der Verkaufserlös verfügbar ist. Die Kosten können aus Kreditzinsen, Bearbeitungsentgelten, Schätzgebühren und einer Bereitstellungsprovision für noch nicht abgerufene Kreditbeträge bestehen. Ihre Höhe richtet sich nach Bank, Kreditsumme, Laufzeit, Sicherheiten und individueller Vereinbarung. Als grobe Orientierung liegen Bereitstellungsprovisionen häufig bei etwa 0,15-0,25 % pro Monat, abhängig von Bank und Kreditmodell.
  • Umzugskosten: Wenn Verkäufer aus der verkauften Immobilie ausziehen und in eine neue Immobilie einziehen, fallen für den Umzug Kosten an, die je nach Umfang und Eigenleistung von einigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro betragen können. Ein professioneller Umzugsservice inklusive Transport wird nach Wohnungs- beziehungsweise Hausgröße, Entfernung, Umzugsvolumen und benötigten Zusatzleistungen kalkuliert. Für eine verlässliche Einschätzung sollten Sie mehrere individuelle Angebote einholen. 

2. Wer zahlt welche Kosten beim Hausverkauf in Österreich?

Beim Hausverkauf entstehen Kosten für beide Parteien – sowohl für Verkäufer als auch für Käufer. Welche Partei die einzelnen Kosten trägt, hängt von gesetzlichen Vorgaben, der jeweiligen Beauftragung und den Vereinbarungen im Kaufvertrag ab. Einige Kosten sind eindeutig einer Partei zuzuordnen, andere können vertraglich verteilt werden. Indem Sie die Kosten beim Hausverkauf frühzeitig kennen und zuordnen, vermeiden Sie Überraschungen und können solide kalkulieren. So behalten Sie beim gesamten Verkaufsprozess die volle Kontrolle – finanziell wie organisatorisch.

Kosten für Verkäufer
  • Maklerprovision bei entsprechender Provisionsvereinbarung
  • Wertgutachten bei eigener Beauftragung
  • Energieausweis
  • Grundbuchauszug und weitere Objektunterlagen
  • Löschung von Pfandrechten und gegebenenfalls weiteren Rechten Dritter
  • Altlastenabfrage und weitere Unterlagen beim Hausverkauf
  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • Renovierungskosten
  • Modernisierungs- und Sanierungskosten
  • Kosten für Werbung und Marketing , soweit diese nicht in den Leistungen des Maklers enthalten sind
  • Hausverkauf Steuern wie die Immobilienertragsteuer, sofern keine Steuerbefreiung greift
  • Rechtliche oder steuerliche Beratung bei eigener Beauftragung
  • Anteilige Kosten für Vertragserrichtung, Beglaubigungen oder Treuhandabwicklung, sofern dies vereinbart wurde
Kosten für Käufer
  • Grunderwerbsteuer nach der üblichen vertraglichen Kostenverteilung
  • Kosten für Vertragserrichtung, Treuhandabwicklung und Beglaubigung, sofern diese vereinbarungsgemäß vom Käufer getragen werden
  • Gebühr für die Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch sowie Eingabengebühr für das Grundbuchsgesuch
  • Maklerprovision bei entsprechender Provisionsvereinbarung
  • Kosten für Gutachter oder Sachverständige bei eigener Beauftragung
  • Kosten einer Immobilienfinanzierung einschließlich einer möglichen Gebühr für die Eintragung des Pfandrechts
  • Spätere Modernisierungs- oder Sanierungskosten 

3. Hausverkauf Kosten im Überblick: Womit kann ich kalkulieren?

Kostenstelle 

Höhe der Kosten 

Vorgeschrieben oder optional? 

Wer trägt die Kosten? 

Maklerprovision 

zwischen 3 und 8 % des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer 

entfällt beim privaten Hausverkauf ohne Makler 

sofern nicht anders vereinbart, teilen sich Käufer & Verkäufer die Provision 

Energieausweis Kosten 

zwischen 50 und 500 Euro 

vorgeschrieben (Energieausweis-Pflicht) 

Verkäufer 

Renovierungskosten vor Verkauf 

individuell, oft 1.000 bis 3.00 Euro 

optional 

Verkäufer 

Kosten für ein Wertgutachten zur Wertermittlung 

0,5 bis 1,5 % des Immobilienwertes 

optional (empfohlen) 

Je nachdem, wer den Gutachter bestellt 

Vorfälligkeitsentschädigung 

Bei Fixzinskrediten höchstens 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags bzw. 0,5 % bei einer verbleibenden Vertragslaufzeit von maximal einem Jahr 

Nur bei vorzeitiger Kreditrückzahlung und sofern die vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 

Verkäufer bzw. Kreditnehmer 

Löschung des Pfandrechts 

81 Euro Eingabengebühr für den Grundbuchsantrag zuzüglich möglicher Bank-, Beglaubigungs-, Anwalts- oder Notariatskosten

Nur erforderlich, wenn ein Pfandrecht besteht und die Immobilie lastenfrei übertragen werden soll. 

Verkäufer 

Immobilienertragsteuer 

Grundsätzlich 30 % des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns 

Vorgeschrieben, sofern keine Steuerbefreiung greift 

Verkäufer 

Notariats- oder Anwaltskosten 

häufig ca. 1 bis 3 % des Kaufpreises 

Nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. 

Nach Vereinbarung, häufig Käufer 

Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch 

1,1 % des Kaufpreises zuzüglich 81 Euro Eingabengebühr 

vorgeschrieben 

Käufer 

Grunderwerbsteuer 

3,5 % des Kaufpreises 

vorgeschrieben 

Käufer (gegenüber dem Finanzamt können Käufer und Verkäufer Steuerschuldner sein) 

Altlastenabfrage und mögliche Gutachten 

Erste Online-Abfrage grundsätzlich kostenlos (weitergehende Auskünfte individuell) 

nicht vorgeschrieben, im Verdachtsfall jedoch dringend zu empfehlen 

Die Partei, die die Auskunft oder Untersuchung beauftragt. 

4. Steuern sparen beim Hausverkauf: Welche Kosten sind beim Finanzamt absetzbar?

Beim Verkauf einer Immobilie stellt sich schnell die Frage, welche Kosten steuerlich berücksichtigt werden können. Grundsätzlich gilt in Österreich, dass nicht alle mit dem Verkauf verbundenen Ausgaben den steuerpflichtigen Gewinn mindern. Bei Neu-Grundstücken werden vom Veräußerungserlös vor allem die Anschaffungskosten sowie bestimmte anerkannte Herstellungs- und Verbesserungskosten abgezogen. Dazu zählen etwa Anbauten, neue Fenster, Heizungen oder Dämmungen. Laufende Instandhaltungen wie Ausmalen oder kleinere Reparaturen bleiben unberücksichtigt. Auch Maklerprovisionen, Gutachterkosten, Vermarktungsausgaben oder Kosten für die Löschung eines Pfandrechts sind bei der Immobilienertragsteuer in der Regel nicht abzugsfähig. 

Bei Alt-Grundstücken erfolgt häufig eine pauschale Gewinnermittlung, bei der keine zusätzlichen Kosten angesetzt werden können. Alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen die tatsächliche Berechnung gewählt werden. Steuerlich anerkannte Aufwendungen reduzieren den Veräußerungsgewinn und damit die Immobilienertragsteuer. Eine sorgfältige Prüfung der abzugsfähigen Kosten hilft, die Steuerlast legal zu optimieren und finanzielle Vorteile beim Verkauf zu nutzen. Ein Steuerberater kann dabei unterstützen, individuelle Sparpotenziale gezielt zu nutzen und Fehler bei der Steuerberechnung zu vermeiden.

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Kann ich mein Haus unter Wert verkaufen, um Steuern zu sparen?

Ein Verkauf unter Marktwert ist steuerlich heikel. Liegt der Preis deutlich unter dem Verkehrswert, kann das Finanzamt einen fiktiven Marktpreis ansetzen – Sie sparen also keine Steuern, riskieren aber eine Nachprüfung. Sinnvoller ist es, echte Kosten beim Hausverkauf korrekt nachzuweisen und legal geltend zu machen. 

5. Beispiel aus der Praxis: Welche Kosten kommen beim Hausverkauf auf mich zu?

Sie fragen sich, welche Kosten beim Hausverkauf auf Sie als Verkäufer oder Käufer tatsächlich zukommen? Diese Beispielrechnung zeigt, wie und in welcher Höhe die Kosten beim Immobilienverkauf in der Praxis kalkuliert werden könnten. 
 
Bei einem Hausverkauf in Graz können beispielsweise die folgenden Kosten anfallen, wenn ein Verkaufspreis von 400.000 Euro zugrunde liegt.

Kostenstelle 

Kosten für den Verkäufer 

Kosten für den Käufer 

Maklerprovision von 3 % zuzüglich 20 % Umsatzsteuer 

14.400 € 

14.400 € 

Energieausweis 

400 € 

0 € 

Wertgutachten zur Ermittlung des Verkaufspreises 

3.000 € 

0 € 

Kleinere Renovierungs- und Reparaturarbeiten 

ca. 2.000 € 

0 € 

Löschung eines bestehenden Pfandrechts einschließlich beispielhafter Bank-, Beglaubigungs- und Abwicklungskosten 

331 € 

0 € 

Grunderwerbsteuer von 3,5 % 

0 € 

14.000 € 

Eintragung ins Grundbuch (1,1 % des Kaufpreises zzgl. 81 Euro Eingabengebühr) 

0 € 

4.481 € 

Vertragserrichtung, Treuhandabwicklung und Verbücherung (beispielhaft 1,5 % des Kaufpreises) 

0 € 

6.000 € 

Eintragung eines Pfandrechts (Kredit: 300.000 €, 1,2 % des Pfandrechts) 

0 € 

3.600 € 

Gesamte Kosten beim Hausverkauf 

20.131 € 

(ohne Vorfälligkeitsentschädiung)  

42.481 €

6. Wann sollte ich einen Makler beim Hausverkauf hinzuziehen?

Beim Verkauf einer Immobilie stellt sich schnell die Frage, ob und wann Sie einen Makler zum Verkaufsprozess hinzuziehen sollten. Professionelle Immobilienmakler übernehmen zentrale Aufgaben wie die Wertermittlung, die Erstellung eines hochwertigen Exposés, die Organisation von Besichtigungen, die Verhandlungsführung und die Zusammenstellung verkaufsrelevanter Unterlagen sowie die Koordination mit der für den Kaufvertrag zuständigen Rechtsanwalts- oder Notariatskanzlei. Obwohl ein Makler Kosten beim Hausverkauf verursacht, kann er durch eine bessere Vermarktung, realistische Preisstrategien und Erfahrung häufig zu einem höheren Verkaufserlös beitragen – und Ihnen Zeit und Stress ersparen. 
 
Ein erfahrener Hausmakler ist oft sogar ein entscheidender Faktor, um Fehler beim Hausverkauf zu vermeiden, dadurch die Kosten des Immobilienverkaufs zu reduzieren und die Voraussetzungen für einen höheren Verkaufspreis zu verbessern.

Wann sollte ich einen Makler hinzuziehen – und warum?

  • Wenn Sie den optimalen Angebotspreis nicht sicher bestimmen können: Ein falscher Startpreis führt schnell zu finanziellen Einbußen. Ein Makler kann durch seine Marktkenntnis das Risiko von Fehlentscheidungen reduzieren, die sonst hohe Kosten beim Hausverkauf verursachen könnten.
  • Wenn Sie wenig Zeit haben: Von der Vorbereitung bis zur Begleitung der Vertragsabwicklung koordiniert ein Makler zahlreiche Verkaufsschritte – und reduziert so ganz praktisch Ihren Zeitaufwand und das Risiko vermeidbarer Fehler.
  • Wenn Sie keinen Zugang zu großen Käufergruppen und Portalen haben: Eine professionelle Vermarktung steigert Reichweite und kann sich positiv auf den erzielbaren Verkaufspreis auswirken. Dadurch können sich die Maklerkosten beim Hausverkauf teilweise oder vollständig relativieren.
  • Wenn Ihnen Erfahrung in Verhandlungen fehlt: Käufer verhandeln hart. Ein Makler kann für eine strukturierte und sachliche Verhandlungsführung sorgen, was die tatsächlichen Kosten beim Hausverkauf für Verkäufer oft deutlich verringern kann.
  • Wenn rechtliche Unsicherheiten bestehen: Fehler in Unterlagen, Grundbuch oder Vertrag können teuer werden. Ein Makler kann auf fehlende Unterlagen und erkennbare Besonderheiten hinweisen sowie die Abstimmung mit Rechtsanwalt, Notar und Behörden unterstützen.
  • Wenn das Objekt erklärungsbedürftig, renovierungsbedürftig oder schwer vermittelbar ist: Hier hilft ein Makler, die Stärken Ihrer Immobilie überzeugend herauszuarbeiten und so den Verkaufserlös zu optimieren. 

Bedenken Sie also in Ihrer Kalkulation: Ein guter Makler verursacht zwar Kosten beim Hausverkauf durch seine Provision, doch er kann Ihnen durch professionelle Vermarktung und fundierte Marktkenntnisse zu einem höheren Verkaufserlös verhelfen – und damit die tatsächlichen Kosten beim Immobilienverkauf für Sie spürbar senken. Ob die erzielte Wertsteigerung die Maklerprovision vollständig ausgleicht, hängt jedoch von der Immobilie, der Marktlage und der Qualität der Maklerleistung ab.

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7. Fazit: Wie halte ich die Kosten beim Hausverkauf gering?

Ein Hausverkauf bietet viele Chancen – aber nur, wenn Sie die Kosten beim Verkauf Ihrer Immobilie von Anfang an im Blick behalten. Prüfen Sie frühzeitig, welche Kosten beim Hausverkauf steuerlich absetzbar sind, um Ihre Steuerlast spürbar zu reduzieren. Gleichzeitig lohnt es sich, notwendige Unterlagen rechtzeitig zu beschaffen und den Verkaufszeitpunkt strategisch zu wählen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. 
 
Achten Sie darauf, große Kostenfallen zu umgehen: Ein zu niedrig angesetzter Verkaufspreis ohne fundierte Marktkenntnis, hohe Maklerkosten ohne klare Leistungsvereinbarung oder eine überhastete Rückzahlung Ihres Kredits ohne Prüfung einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung können die realen Kosten beim Hausverkauf für Verkäufer erheblich erhöhen. Wer sorgfältig plant, seinen Hauswert genau kennt und weiß, welche Kosten wann und in welcher Höhe anfallen, kann Sparpotenziale gezielt nutzen – und erzielt am Ende häufig einen besseren Verkaufserlös.

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Welche Kosten kommen beim Hausverkauf auf mich zu?

Typische Hausverkaufskosten in Österreich sind Maklerprovision, Energieausweis, Gutachten, Unterlagenbeschaffung und Renovierungen. Zusätzlich können Pfandrechtslöschung, Vorfälligkeitsentschädigung, rechtliche oder steuerliche Beratung sowie Immobilienertragsteuer anfallen. Die tatsächlichen Kosten hängen von Immobilie, Finanzierung, Vertragsgestaltung und individueller Steuersituation ab.

Welche Steuern fallen beim Hausverkauf an?

Beim privaten Hausverkauf kann in Österreich die Immobilienertragsteuer anfallen. Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn unterliegt grundsätzlich einem besonderen Steuersatz von 30 %. Unter anderem können die Hauptwohnsitzbefreiung und die Herstellerbefreiung dazu führen, dass keine Immobilienertragsteuer zu zahlen ist. Eine separate Spekulationssteuer mit einer zehnjährigen Spekulationsfrist sowie eine Erbschaftssteuer gibt es in Österreich nicht.

Wer zahlt was beim Hausverkauf?

Der Käufer trägt üblicherweise Grunderwerbsteuer, Grundbucheintrag sowie oft Vertragserrichtung, Treuhand und Beglaubigungen. Der Verkäufer zahlt Energieausweis, Lastenfreistellung, mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und die Immobilienertragsteuer. Maklerprovision kann für beide Seiten getrennt anfallen – eine automatische Teilung gibt es nicht. Die Kostenverteilung ist in Österreich vertraglich frei vereinbar und daher individuell.

Welche Gebühren muss ich zahlen, wenn ich ein Haus verkaufe?

Als Verkäufer tragen Sie meist die Kosten für den Energieausweis und die Immobilienertragssteuer, insofern diese anfällt. Bei bestehenden Pfandrechten fallen zudem Gebühren für die Lastenfreistellung an. Weitere Kosten wie Unterlagen, Gutachten, Marketing oder Beratung entstehen nur bei Beauftragung. Bei Maklereinsatz kann zusätzlich eine vertraglich vereinbarte Provision anfallen.

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hausverkauf?

Ein notariell beurkundeter Kaufvertrag ist in Österreich nicht zwingend. Üblicherweise erstellen Rechtsanwalt oder Notar den Vertrag, die Unterschriften müssen beglaubigt werden. Kosten für Vertrag, Treuhand und Verbücherung betragen meist 1-3 % des Kaufpreises, zuzüglich 1,1 % Grundbuchgebühr und 81 Euro Eingabegebühr. Diese Kosten trägt meist der Käufer.

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