0800 – 400 483

Kostenlos anrufen & beraten lassen!

  1. immoverkauf24immoverkauf24 Startseite
  2. Immobilienverkauf
  3. Immobilienverkauf A-Z
  4. Notarkosten beim Hauskauf und Grundstückskauf
von Charlotte Salow | Immobilienmarkt-Beobachterin

Notarkosten beim Hauskauf und Grundstückskauf

Beim Hauskauf oder Wohnungskauf fallen für den Käufer in Österreich eine Reihe von Kaufnebenkosten an: darunter Notarkosten und Gerichtsgebühren, da ein Immobilienkauf in Österreich der Beglaubigung bzw. Beurkundung bedarf. Notare und Grundbuchämter berechnen ihre Gebühren nach der Höhe des Kaufpreises und nach der Art der tatsächlich angefallenen Tätigkeiten. Hier der Überblick über Notwendigkeit, Aufgaben und Kosten von Notaren bei Immobilienkauf.

1. Wofür fallen Notarkosten in Österreich an?

Für die Abwicklung des Kaufvertrages beim Immobilienkauf muss gesetzlich ein Notar beauftragt werden. Die Notargebühren in Österreich fallen nicht nur für die Beurkundung des Kaufvertrags an, sondern auch für Vorgänge, die vor Grundbucheintragung des Käufers erledigt werden müssen:

  • Löschung der Grundschulden des Verkäufers
  • Einholen der Vorkaufsverzichtserklärung
  • Eintragung von Wegerechten und Wohnrechten
  • Fälligkeitsstellung des Kaufpreises
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung in das Grundbuch
  • Treuhandabwicklungen
  • Beratung bei Fragen zu rechtlichen Bedingungen rund um den Hauskauf
  • Grundbucheintragung für Hypothekarkredite
  • Verständigung des Immobilienverkaufs an das Finanzamt
  • Sicherstellung der pünktlichen Überweisung an die Verkäufer

Die Kosten für den Notar berechnen sich aus den notwendigen Dienstleistungen. Je mehr einzelne Vorgänge durch den Notar beim Immobilienkauf abgewickelt werden, desto höher fallen die Notargebühren aus. So fallen z.B. zusätzliche Notarkosten an, wenn für die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer im Ausnahmefall ein Anderkonto genutzt wird.

Übrigens: Ein Erstgespräch für die Aufklärung aller Notarkosten und Grundbuchkosten ist kostenlos.

immoverkauf24 Info: Was ist ein Anderkonto bzw. Notaranderkonto?

Ein Notaranderkonto bzw. Anderkonto ist ein Treuhandkonto, das vom Notar im Zuge eines Immobilienverkaufs eingerichtet wird. Es dient dem sicheren Geldtransfer: Der Käufer zahlt hier den Kaufpreis ein, der Verkäufer erhält ihn von diesem Konto und der Notar verwaltet es.

2. Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf und Grundstückskauf?

In Österreich bestimmt das Notariatstarifgesetzt den Preis von Notarkosten bei Hauskauf und Grundstückskauf. Unterschieden wird im Gesetz zwischen Wertgebühren, Zeitgebühren, Abschriftenbeglaubigungsgebühren, Entfernungsgebühren und Kanzleigebühren. Maßgeblich für die Höhe der Notarkosten ist der Verkaufswert der Immobilie sowie der Arbeitsumfang des Notars. In der Regel belaufen sich die Notarkosten auf ein bis drei Prozent des Kaufpreises.

Käufer können selbst einen Notar aussuchen, wobei ein Erstgespräch, welches nicht verrechnet werden darf, empfehlenswert ist. Gleichzeitig kann der Käufer versuchen, ein Pauschalhonorar mit dem Notar zu vereinbaren – das kann die Notarkosten verringern.

Die Notarkosten für einen Grundstückskauf sind in der Regel geringer als bei einem Hauskauf, da der reine Grundstückspreis meist günstiger ist. Alle sich anschließenden Bauprozesse sind nicht Teil des Immobilienkaufs, sondern gehören zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Entschließen sich Käufer zum Bau, müssen sie allfällige zusätzlichen Erschließungskosten berücksichtigen, die bei einem Hauskauf bereits inbegriffen sind.

Damit der Kaufvertrag rechtsgültig ist, ist eine notarielle Beglaubigung nötig. Aufgabe des Notars ist die Echtheitsbestätigung der Unterschriften von Käufer und Verkäufer.

3. Wie berechnen sich die Notarkosten beim Hauskauf?

Die Notarkosten in Österreich werden je nach Kaufpreis der Immobilie und Leistungsaufwand festgelegt. Betragen die Notargebühren z.B. zwei Prozent des Kaufpreises, ergeben sich folgende Kosten:

Notarkosten: Überblick per Tabelle

Kaufpreis der Immobilie Vereinbarter Honorarsatz Höhe der Notarkosten
50.000 € 2,00 % 1.000 €
100.000 € 2,00 % 2.000 €
150.00 € 2,00 % 3.000 €
200.000 € 2,00 % 4.000 €
250.000 € 2,00 % 5.000 €
300.000 € 2,00 % 6.000 €
400.000 € 2,00 % 8.000 €
500.000 € 2,00 % 10.000 €
600.000 € 2,00 % 12.000 €
800.000 € 2,00 % 16.000 €
1.000.000 € 2,00 % 20.000 €

Die Notarkosten in der Tabelle stellen nur Richtwerte dar und können von Fall zu Fall variieren. Vereinbaren Sie daher immer ein Erstgespräch mit dem Notar, um sich über die Kosten aufklären zu lassen.

4. Wer zahlt die Notarkosten in Österreich?

Da der Käufer mehr Notarleistungen benötigt, kommt dieser in der Regel für die gesamten Notarkosten auf. Die Zahlung muss spätestens bei der Vertragsunterzeichnung erfolgen, bzw. bis zur Überweisung des Geldes vom Treuhandkonto an den Verkäufer. Eine Ausnahme bei der Übernahme der Notarkosten besteht, wenn der Verkäufer etwa Rechte Dritter aus dem Grundbuch löschen lassen muss. In diesem Fall kommt der Verkäufer für die Notarkosten dieser Teilleistung auf.

Achtung!

Die Notarkosten bei Hauskauf, Wohnungskauf und Grundstückskauf müssen auch bei Nichtzustandekommen des Verkaufs bezahlt werden. Weigert sich der Käufer, muss der Verkäufer das Notarhonorar begleichen.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Notarkosten beim Hauskauf oder Grundstückskauf zwischen Käufer und Verkäufer aufzuteilen. Dies muss aber im Vorhinein abgesprochen und festgelegt werden.

5. Wie viel Grundbuchkosten fallen neben den Notarkosten an?

Neben den Notarkosten beim Hauskauf fallen Kaufnebenkosten für die Eintragung ins Grundbuch an, die nach Kammertarif abzuleiten sind. Die Verbücherung beim Immobilienkauf, also die Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch, beträgt 1,1 Prozent des Kaufpreises.

Die meisten Hauskäufer oder Wohnungskäufer nehmen in der Regel eine Hypothek auf. Für die Grundbucheintragung des Hauskredits kommen noch weitere 1,2 Prozent des Kreditbetrags hinzu. Dazu braucht es die Unterschrift des Käufers und die der finanzierenden Bank.

Nach kompletter Rückzahlung des Hauskredits gilt es für den Immobilienbesitzer den Grundbucheintrag für die Hypothek löschen zu lassen. Aktuell muss mit ungefähr 45 Euro pro Löschungseintrag gerechnet werden. Dazu wird eine Löschungsquittung der Bank benötigt, die wiederrum etwas kostet.

Beispielrechnung für die Grundbuchkosten

Kaufpreis der Immobilie

Hypothek

300.000 €

200.000 €

Verbücherungskosten

Grundbucheintrag Hypothek

1,1% vom Kaufpreis

1,2% vom Kredit

Grundbuchkosten 5.700 €

6. Können Notarkosten steuerlich abgesetzt werden?

Um die Frage zu beantworten, ob Notarkosten in Österreich steuerlich abgesetzt werden dürfen oder nicht, muss zwischen privaten Personen und Unternehmen unterschieden werden. Erwirbt eine private Person eine Immobilie für private Zwecke, dürfen die Notarkosten nicht von den Steuern abgesetzt werden. Kauft ein Unternehmer jedoch eine Immobilie zu betrieblicher Nutzung, darf er die Notarkosten in Österreich steuerlich absetzen.

Bewerten Sie diese Seite

War dieser Artikel hilfreich?

(15)

Bewertung dieser Seite: 4.8 von 5 Sternen