0800 – 400 483

Kostenlos anrufen & beraten lassen!

Hypothek – österreichisches Sachenrecht

Hypothek

Das Wort “Hypothek” stammt aus dem Griechischen und kann mit Unterpfand übersetzt werden. Im österreichischen Sachenrecht bezeichnet Hypothek ein Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache, also einer Liegenschaft. Eine Hypothek gehört demnach zu den Grundpfandrechten und stellt für einen Gläubiger eine Sicherheit da. Die Hypothek wird klassischerweise als Sicherungsmittel für Hypothekarkredite im Bankwesen eingesetzt. Konkret bedeutet dies, dass der Hypothekennehmer die Rechte an seine Immobilie abtritt (in der Regel an eine Bank), um als Gegenleistung leihweise Geldzahlungen zu erhalten (in der Regel ein Darlehen). Dabei wird die Höhe der möglichen Hypothek durch den Immobilienwert bestimmt und auch begrenzt.

Die rechtlichen Grundlagen zur Hypothek sind im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) festgeschrieben: Ein Pfandrecht an einer Liegenschaft wird Hypothek oder Grundpfand genannt (§ 448 ABGB).

Sonderformen von Hypotheken

Zu beachten ist, dass es unterschiedliche Formen von Hypotheken gibt. Zu nennen sind insbesondere:

  • Höchstbetragshypothek: Wie schon aus dem Namen zu entnehmen, erfolgt bei dieser Form eine Einverleibung des Pfandrechtes bis zu einem bestimmten Betrag (in diesem Fall Höchstbetrag). Die Besonderheit hierbei ist, dass das Pfandrecht nur bis zur Forderungshöhe, die Hypothek hingegen bis zum Höchstbetrag besteht.
  • Simultanhypothek: Bei dieser Form von Hypothek haften mehrere Liegenschaften ungeteilt für eine Forderung. Der Vorteil für den Gläubiger liegt bei Verzug des Schuldners in dem Wahlrecht, von welchem er Gebrauch nehmen kann und frei wählen kann, mit welcher Liegenschaft er sich befriedigen will.

Hypothek dient als Sicherheit

Ein Gläubiger (meistens eine immobilienfinanzierende Bank) hat die Möglichkeit zur Besicherung eines Immobilienkredites eine Hypothek in das Grundbuch eintragen zulassen. Dadurch bekommt der Gläubiger ein rechtliches und im Wert beständiges Pfandrecht, welches der Gläubiger durch Zwangsvollstreckung verwerten könnte. Der Gläubiger erhält durch die Hypothek das Recht, die Immobilie zu verkaufen und auf diesem Wege sein Geld zurückzubekommen bzw. einzufordern, wenn der Darlehensnehmer den Kredit nicht mehr bedienen kann.

Hypothek - Finanzieller Aufwand

Generell werden zwei Finanzposten auf Sie zukommen, wenn Sie eine Hypothek aufnehmen möchten. Zuerst werden Bearbeitungsgebühren anfallen. Lassen Sie sich diese exakt von einem Experten auflisten und achten Sie auf Kleingedrucktes, um böse Überraschungen zu vermeiden. Des Weiteren wird eine Änderung des Grundbucheintrages mit einem finanziellen Aufwand verbunden sein. Dieser Aufwand ist abhängig von der Hypothekensumme und beläuft sich derzeit auf 1,2 Prozent.

Vergleich und kostenloses Angebot für Ihren Wohnkredit

Sie sind auf der Suche nach einem günstigen Wohnkredit? Unsere Experten erarbeiten gerne das für Sie passende Kreditangebot. Füllen Sie einfach das nachfolgende Formular aus starten eine kostenlose Finanzierungsanfrage!

Einfach Formular ausfüllen und kostenlose Kreditanfrage stellen!

Was möchten Sie finanzieren?

Kauf
Bauvor­haben
Anschlussfi­nanzierung
Moderni­sierung

Angaben zur Immobillie

Baugrund­stück
Eigentums­wohnung
Einfami­lienhaus
Mehrfami­lienhaus

Wie möchten Sie die Immobilie nutzen?

Selbst bewoh­nen
Vermie­ten
Teilwei­se vermie­ten

In welcher Region befindet sich das Objekt?

Straße
PLZ
Ort

Wir suchen das beste Angebot für Sie.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Wer soll das Finanzierungsangebot erhalten?

JETZT FINANZIERUNGSANGEBOT ERHALTEN

Ihre Finanzierungsanfrage

Unser unabhängiger Vergleich sucht für Sie das beste Angebot von über 400 Banken.

sichere Datenübertragung

100 % unverbindlich

100 % kostenlos

Vielen Dank. Wir haben Ihre Anfrage erhalten!

In wenigen Augenblicken erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link. Nach der Bestätigung setzen wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung!

Angaben zur Immobillie

Einfami­lienhaus
Mehrfami­lienhaus

Angaben zur Immobillie

Eigentums­wohnung
Einfami­lienhaus
Mehrfami­lienhaus

Wie möchten Sie das Grundstück nutzen?

Bauen
Verpach­ten

Wie hoch soll das Darlehen sein?

Eigenkapital

Hinweis: Sie haben beim Eigenkapital einen zu niedrigen Wert eingetragen. Bitte berücksichtigen Sie ein Eigenkapital von mindestens 10%, da Banken in der Regel nur den Kaufpreis, aber nicht die Kaufnebenkosten finanzieren. Zu Eigenkapital zählen z.B. Bargeld, Guthaben, Aktien, Lebensversicherungen, Immobilien, Geld von Verwandten oder ein Arbeitgeberdarlehen.

Kaufpreis
+ Kaufnebenkosten
Benötigtes Darlehen

Wie sind bei Ihnen die Eckdaten?

Mit (Ehe)Partner zusammen finanzieren?
Nettoeinkommen / Monat

Hinweis: Das angegebene Haushaltsnetto-Einkommen ist im Verhältnis zum Darlehensbetrag zu niedrig. Bitte gehen Sie im Formular eine Seite zurück, um den Darlehensbetrag entsprechend zu verringern oder prüfen Sie, ob sich das Haushaltsnetto-Einkommen erhöhen lässt, z.B. durch einen zweiten Kreditnehmer, ein 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Mieteinnahmen, etc.

Geburtsdatum
Beschäftigungsverhältnis
Beschäftigt seit

Angebotsvergleich von 400 Finanzierungspartnern

Kostenlose & unverbindliche Beratung durch Experten

100% sichere Datenübertragung

Bewerten Sie diese Seite

War dieser Artikel hilfreich?

4.6 / 5

5 Bewertungen seit 22.08.2012