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Hypothek – österreichisches Sachenrecht

Hypothek

Das Wort “Hypothek” stammt aus dem Griechischen und kann mit Unterpfand übersetzt werden. Im österreichischen Sachenrecht bezeichnet Hypothek ein Pfandrecht an einer unbeweglichen Sache, also einer Liegenschaft. Eine Hypothek gehört demnach zu den Grundpfandrechten und stellt für einen Gläubiger eine Sicherheit da. Die Hypothek wird klassischerweise als Sicherungsmittel für Hypothekarkredite im Bankwesen eingesetzt. Konkret bedeutet dies, dass der Hypothekennehmer die Rechte an seine Immobilie abtritt (in der Regel an eine Bank), um als Gegenleistung leihweise Geldzahlungen zu erhalten (in der Regel ein Darlehen). Dabei wird die Höhe der möglichen Hypothek durch den Immobilienwert bestimmt und auch begrenzt.

Die rechtlichen Grundlagen zur Hypothek sind im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) festgeschrieben: Ein Pfandrecht an einer Liegenschaft wird Hypothek oder Grundpfand genannt (§ 448 ABGB).

Sonderformen von Hypotheken

Zu beachten ist, dass es unterschiedliche Formen von Hypotheken gibt. Zu nennen sind insbesondere:

  • Höchstbetragshypothek: Wie schon aus dem Namen zu entnehmen, erfolgt bei dieser Form eine Einverleibung des Pfandrechtes bis zu einem bestimmten Betrag (in diesem Fall Höchstbetrag). Die Besonderheit hierbei ist, dass das Pfandrecht nur bis zur Forderungshöhe, die Hypothek hingegen bis zum Höchstbetrag besteht.
  • Simultanhypothek: Bei dieser Form von Hypothek haften mehrere Liegenschaften ungeteilt für eine Forderung. Der Vorteil für den Gläubiger liegt bei Verzug des Schuldners in dem Wahlrecht, von welchem er Gebrauch nehmen kann und frei wählen kann, mit welcher Liegenschaft er sich befriedigen will.

Hypothek dient als Sicherheit

Ein Gläubiger (meistens eine immobilienfinanzierende Bank) hat die Möglichkeit zur Besicherung eines Immobilienkredites eine Hypothek in das Grundbuch eintragen zulassen. Dadurch bekommt der Gläubiger ein rechtliches und im Wert beständiges Pfandrecht, welches der Gläubiger durch Zwangsvollstreckung verwerten könnte. Der Gläubiger erhält durch die Hypothek das Recht, die Immobilie zu verkaufen und auf diesem Wege sein Geld zurückzubekommen bzw. einzufordern, wenn der Darlehensnehmer den Kredit nicht mehr bedienen kann.

Hypothek - Finanzieller Aufwand

Generell werden zwei Finanzposten auf Sie zukommen, wenn Sie eine Hypothek aufnehmen möchten. Zuerst werden Bearbeitungsgebühren anfallen. Lassen Sie sich diese exakt von einem Experten auflisten und achten Sie auf Kleingedrucktes, um böse Überraschungen zu vermeiden. Des Weiteren wird eine Änderung des Grundbucheintrages mit einem finanziellen Aufwand verbunden sein. Dieser Aufwand ist abhängig von der Hypothekensumme und beläuft sich derzeit auf 1,2 Prozent.

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