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Bonitätsprüfung – Bonität prüfen bei Privatpersonen

Die Bonitätsprüfung zeigt an, ob ein Vertragspartner kreditwürdig ist. Die Liquidität spielt in erster Linie im Falle eines Immobilienkaufs bei der Aufnahme eines Immobilienkredits eine Rolle. Auch beim Immobilienverkauf und bei der Vermietung lohnt es sich, eine Bonitätsauskunft zu verlangen. Lesen Sie hier die neun wichtigsten Fakten zur Bonitätsprüfung.

1. Was ist eine Bonitätsprüfung?

Durch die Bonitätsprüfung stellt die Bank fest, ob ein Kreditnehmer über eine gute Bonität verfügt. Wer in der Vergangenheit stets seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist, erhält in der Regel eine gute Bonitätsauskunft. Die Bonität hängt demnach von dem bisherigen Zahlungsverhalten ab und spiegelt die Kreditwürdigkeit einer Person wider.

Eine hundertprozentige Garantie gibt Ihnen die Bonitätsprüfung zwar nicht. Dennoch liefert die Bonitätsauskunft z. B. bei der Vermietung verlässliche Informationen über den Mieter und kann Ihnen damit viel Ärger ersparen. Über welche Bonität ein Vertragspartner verfügt, sagt letztendlich aus, wie hoch das Risiko eines Zahlungsausfalls ist.

Bonitätsprüfung

Bonitätsprüfung in Österreich bei dem KSV

In Österreich ist es möglich, die Bonität einer Privatperson über den Kreditschutzverband von 1870 (kurz KSV1870) anzufragen. Der KSV führt dazu mehrere Register.

KKE (Konsumenten-Kredit-Evidenz)

Die Konsumenten-Kredit-Evidenz ist ein Register des KSV, das der Beurteilung der Bonität von Konsumenten dient. Banken und andere Kreditgeber in Österreich nutzen dieses Register um zu prüfen, ob der Darlehensnehmer noch weitere Kredite aufgenommen hat.

WKE (Waren-Kredit-Evidenz)

Die Waren-Kredit-Evidenz enthält Informationen zu offenen Forderungen, die bereits von einem Inkassobüro oder einem Rechtsanwalt bearbeitet werden.  

Warnliste der österreichischen Kreditinstitute

Die „Warn­liste der öster­rei­chi­schen Kredit­in­sti­tute zum Zweck des Gläu­bi­ger­schutzes und der Risi­ko­mi­ni­mie­rung durch Hinweis auf vertrags­wid­riges Kunden­ver­halten“ steht ausschließlich Banken als Informationsquelle zur Verfügung. In der Warnliste sind Hinweise zu vertragswidrigem Verhalten und Zahlungsanständen enthalten.

2. Grundlagen der Bonitätsprüfung: Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit

Im Zusammenhang mit der Bonität einer Person finden sich häufig die Begriffe Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Was der Unterschied zwischen den beiden Bezeichnungen ist, erklären wir Ihnen wie folgt:

Kreditfähigkeit: Wenn der Kreditnehmer volljährig ist und aufgrund seines Einkommens und seiner Einnahmen-Ausgaben-Situation die Kreditraten zahlen kann, ist er kreditfähig. Die Kreditfähigkeit ergibt sich aus dem frei verfügbaren Einkommen, das jeden Monat für die Rückzahlung eines Darlehens zur Verfügung steht.

Kreditwürdigkeit: Es liegt eine Bonität bzw. Kreditwürdigkeit vor, wenn die Person das Darlehen aller Voraussicht nach vertragsgemäß zurückzahlen wird. Als kreditwürdig ist ein Darlehensnehmer einzustufen, wenn er bisher nicht durch Zahlungsschwierigkeiten aufgefallen ist. 

  • Fazit: Wer kreditfähig ist, muss noch lange nicht kreditwürdig sein. Wie es um die Zahlungsmoral eines Vertragspartners bestellt ist, erfahren Sie durch eine Bonitätsprüfung. 

3. Wie läuft eine Bonitätsprüfung ab?

Eine vollständige Bonitätsprüfung, wie sie kreditgebende Banken vornehmen, besteht aus zwei Säulen:

1. Säule: Die erste Säule bezieht sich auf die Bonitätsauskunft, die Sie bei einer Auskunftei wie dem KSV1870 in Österreich erhalten. Anhand der Einträge kann sich ein Bild darüber gemacht werden, ob eine Person bislang ihren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist oder aber ob negative Einträge durch Zahlungsausfälle bestehen.

2. Säule: Die zweite Säule beruht auf dem Einkommen. Um Kreditraten regelmäßig abzuzahlen, sollte ein Schuldner über ein entsprechend hohes und geregeltes Einkommen verfügen.

4. Welches sind die Bonitätskriterien?

Die Bonitätsprüfung stützt sich auf mehrere Faktoren:

  • Die persönlichen Daten einer Person, wie der Name, die Adresse, das Alter und der Familienstand.
  • Die berufliche Situation, darunter der Beruf und Arbeitgeber, Dauer des Angestelltenverhältnisses und ggfs. Dauer der Probezeit.
  • Das Einkommen sowie die regelmäßigen Ausgaben des Haushalts.
  • Die wirtschaftlichen Informationen, zu denen die Vermögensverhältnisse und Eigentum an Immobilien gehören.
  • Bestehende Verpflichtungen wie ein Hauskredit oder eine Bürgschaft.
  • Das Zahlungsverhalten anhand von Einträgen in der Auskunftei, d. h. die vertragsgemäße Rückzahlung von Krediten, Zahlungsausfälle und Insolvenzdaten.

5. Was passiert, wenn die Bonität ungenügend ist?

Mit einer negativen Bonitätsauskunft stößt man häufiger auf finanzielle Herausforderungen und bekommt oftmals keinen Kredit bei der Hausbank. Dennoch ist es möglich, ein Darlehen ohne Bonitätsprüfung zu beantragen. Ein solcher Sofortkredit ohne Bonitätsprüfung und KSV ist eine Alternative zum herkömmlichen Bankdarlehen. Aufgrund des größeren Ausfallrisikos berechnen die Kreditgeber aber meist zusätzliche Gebühren und höhere Zinsen. Weitere Fakten dazu erhalten Sie auf der Seite „Kredit ohne KSV“.

Checkliste Kreditwürdigkeit – Wie kann man seine Bonität verbessern?

Die folgende Checkliste gibt Ihnen hilfreiche Tipps, mit denen Sie Ihre Bonität vor dem Kauf einer Immobilie verbessern und Ihren Bonitäts-Score positiv beeinflussen können:

  • Selbstauskunft einholen: Gemäß Art. 15 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) haben Sie das Recht, eine Auskunft zu Ihren personenbezogenen Daten vom KSV zu erhalten. Einmal im Jahr ist der Bezug der Selbstauskunft kostenlos. Wenn Ihre Selbstauskunft fehlerhafte Einträge enthält, sollten Sie diese umgehend berichtigen lassen.
  • Konditionenanfrage anstelle einer Kreditanfrage: Vermeiden Sie unnötige Einträge beim KSV, indem Sie die Bank darum bitten, Ihnen nur einen Konditionenvergleich für Kreditverträge auszuhändigen.
  • Anzahl an Girokonten und Kreditkarten verringern: Kündigen Sie Konten und Karten, die Sie nicht benötigen.
  • Kreditschulden und Rechnungen pünktlich bezahlen: Vermeiden Sie Einträge in Ihrer Bonitätsauskunft und kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nach.
  • Abgelehnte Kredite vermeiden: Warten Sie die Löschfristen für Negativeinträge ab, bevor Sie bei der Bank eine Kreditanfrage stellen. Durch eine abgelehnte Anfrage verringert sich Ihr Kredit-Score.
  • Einen größeren Kredit anstelle mehrerer Kleinkredite: Wenn Sie Geld für Anschaffungen benötigen, schließen Sie besser einen größeren Kredit ab. Je mehr Kleinkredite Sie beispielsweise bei Versandhäusern haben, umso schlechter fällt Ihr Score aus.
  • Einkommen verbessern: Mit einer guten Einkommenssituation steigt auch Ihr Kredit-Score. Achten Sie daher darauf, alle Einnahmen wie z. B. Zinsgewinne anzugeben.
  • Hoher Dispokredit bei Ihrer Bank: Wenn Ihnen Ihre Bank einen Dispositionskredit einräumt, wirkt sich dies positiv auf Ihre Bonität aus. Achten Sie trotzdem darauf, Ihr Konto nicht unnötig zu überziehen.
  • Langfristig planen: Beständigkeit zahlt sich aus. Wer länger an einem Wohnort ansässig ist und langjährig beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt bleibt, bewährt sich als vertrauensvoller Vertragspartner und hat eine bessere Bonität.

6. Kosten einer Bonitätsprüfung

Der KSV bietet verschiedene Bonitätsauskünfte an:

7. Wie kann man einen KSV Eintrag löschen?

Mit einem Eintrag beim KSV ist es schwieriger, eine Wohnung zu finden und Verträge abzuschließen. Daher sollte man seine gespeicherten Daten prüfen und bei fehlerhaften Einträgen sofort den KSV informieren. Die KSV ist gemäß § 152 GewO dazu berechtigt, bonitätsrelevante Informationen zu speichern und verarbeiten. Für die Einträge gelten aber gewisse Löschfristen, die sich nach den Vorgaben der Datenschutzbehörde richten:

  • Bei Krediten ist der Eintrag drei Monate nach vollständiger Tilgung zu löschen. Voraussetzung dafür ist, dass keine negativen Einträge aufgrund von Zahlungsunregelmäßigkeiten vorliegen.
  • Negative Einträge sind nach fünf Jahren bei vollständiger Schuldenbegleichung bzw. nach sieben Jahren bei Zahlung der Schuld auf andere Weise (z. B. Ratenzahlung) zu löschen.
  • Für die Warnliste gelten Löschfristen von drei Jahren bei vollständiger Rückzahlung und sieben Jahren bei anderer Schuldenregulierung.

immoverkauf24 Tipp

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, unberechtigte KSV-Einträge löschen zu lassen. Liegen beim KSV aber überhaupt keine Informationen zu Ihrer Person vor, signalisiert dies nicht unbedingt, dass Sie über eine gute Kreditwürdigkeit verfügen.

8. Was ist der Unterschied zwischen einer Kreditanfrage und einer Konditionenanfrage?

Kreditgespräch bei der Bank

Wenn Sie ein Darlehen bei der Bank abschließen möchten, stellen Sie zunächst eine Kreditanfrage. Im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Kreditanfrage führt die Bank eine Bonitätsprüfung durch, was zu einem Eintrag beim KSV führt. Dieser Eintrag beeinträchtigt Ihre Bonität und erfolgt unabhängig davon, ob Sie den Kredit tatsächlich aufnehmen oder nicht.

Eine Konditionenanfrage ist hingegen eine unverbindliche Abfrage der aktuell für Sie gültigen Kreditkonditionen. Einen Eintrag nimmt die Bank in diesem Fall nicht vor.

immoverkauf24 Tipp

Um Ihre Bonität nicht negativ zu beeinflussen, sollten Sie die Bank vor Abschluss eines Darlehens nur um einen Konditionenvergleich bitten. So stellen Sie sicher, dass kein Eintrag beim KSV erfolgt.  

9. Welche Informationen erhält der Vermieter oder Verkäufer?

So mancher Immobilienverkauf ist noch im letzten Moment gescheitert, weil der Käufer den Kaufpreis nicht zahlen konnte. Für Verkäufer ist es daher immer wichtig, die Kreditwürdigkeit des Kaufinteressenten zu prüfen. Auch Vermieter sollten vor Abschluss eines Mietvertrags Informationen darüber einholen, ob der zukünftige Mieter solvent ist und stets pünktlich seine Miete zahlen kann.

immoverkauf24 Info:

Beim Immobilienverkauf und bei der Vermietung kümmert sich der Immobilienmakler um die Bonitätsprüfung.

Tipps für Vermieter – diese Dokumente bei der Vermietung anfordern

  • Der InfoPass für Mieter des KSV informiert den Vermieter darüber, ob ein Bewerber in finanzieller Hinsicht zuverlässig ist. Diese Bonitätsauskunft bzw. Selbstauskunft enthält
  •         Perso­nen­daten und Anschriften,
  •         Insol­venz­in­for­ma­tionen,
  •         Zahlungs­an­stände,
  •         handels­recht­liche Funk­tionen und Comp­li­ance-Infor­ma­tionen,
  •         Informationen zur Wahr­schein­lich­keit einer Zahlungs­auf­fäl­lig­keit und
  •         ggfs. Einträge und ​Hinweise von Banken oder Leasing­in­sti­tuten.

 

  • Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestätigt dem Mieter zusätzlich, dass die Mietzahlungen immer
    pünktlich eingegangen sind und keine Mietschulden bestehen.
  • Die Kopie eines offiziellen Lichtbildausweises bestätigt die Identität des Mieters. 
  • Zudem sollten sich Vermieter die Gehaltsabrechnungen des Bewerbers vorlegen lassen. Diese Bescheinigung zeigt, ob der Mieter über ein regelmäßiges Einkommen verfügt und ob mit dem Netto-Gehalt der Mietzins gedeckt werden kann.

Tipp für Verkäufer – mit diesem Dokument erhalten Sie mehr Sicherheit:

Eine Finanzierungszusage der kreditgebenden Bank bescheinigt, dass der Käufer ein Darlehen für den Immobilienkauf erhält. Die Zusage für den Kredit bekommt der Erwerber erst nach erfolgreicher Bonitätsprüfung.

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