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Einheitswert für Grundstücke und Immobilien berechnen

Bei der Besteuerung von Liegenschaften kommt der Einheitswert zur Anwendung. Wie dieser Wert festgesetzt wird und was zu beachten ist, erfahren Sie hier in diesem informativen Ratgeber.

1. Definition Einheitswert: Was ist der Einheitswert?

Der Einheitswert entspricht dem steuerlichen Wert einer Liegenschaft. Dieser Wert wird als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Grundsteuer und in bestimmten Fällen auch der Grunderwerbsteuer herangezogen. Die Feststellung des Einheitswerts erfolgt anhand eines komplexen Verfahrens, bei dem unter anderem die Bauweise und Ausstattung der Immobilie berücksichtigt werden. Der Einheitswert kann für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundvermögen ermittelt werden. Ziel des Berechnungsverfahrens ist es, den realistischen Wert einer Immobilie zu bestimmen.

Hinweis von immoverkauf24:

Der Einheitswert ist nicht zu verwechseln mit dem Verkehrswert einer Immobilie. Dieser liegt meist deutlich höher als der Einheitswert.

2. Wer bestimmt den Einheitswert?

Der Einheitswert wird in Österreich vom Finanzamt festgestellt. Dazu ist ein Antrag beim örtlichen Finanzamt einzureichen. Grundlage für die Ermittlung des steuerlichen Wertes einer Immobilie ist das Bewertungsgesetz. Als Eigentümer einer Liegenschaft können Sie den Einheitswert nicht selbst berechnen, dafür ist das Finanzamt zuständig. Dieses Verfahren der Wertermittlung steht aufgrund seiner Intransparenz daher unter Kritik. Die Ausgangsdaten für die Festlegung des Einheitswertes sind häufig veraltet und die Ermittlung ist sehr aufwendig.

3. Wie wird der Einheitswert berechnet?

Bei der Einheitswertfeststellung wird der Bodenwert des Grundstücks mit dem Gebäudewert addiert. Der Wert des Gebäudes entspricht den Durchschnittspreisen je Kubikmeter des umbauten Raums, die für die jeweilige Bauweise und Ausstattung üblich sind. Bei unbebauten Grundstücken erfolgt die Berechnung auf Grundlage des Bodenwerts sowie der Grundstücksgröße in Quadratmetern.

Tipp von immoverkauf24: Einheitswert im Steuerbescheid zu hoch?

Sind Sie der Meinung, dass der festgelegte Einheitswert in Ihrem Grundsteuerbescheid zu hoch angesetzt ist? In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen und die Berechnung prüfen zu lassen. Nachfeststellungen werden jedoch meist nur in Ausnahmefällen durchgeführt.

4. Wofür wird der Einheitswert benötigt?

Finanzamt Österreich

Ohne den Einheitswert kann das Finanzamt nicht die korrekte Höhe der Steuerschuld feststellen. Daher ist es erforderlich, zunächst den steuerlichen Wert der Liegenschaft zu ermitteln. Die Berechnung der Grundsteuer richtet sich nach den Vorschriften des §§ 18 und 19 des Grundsteuergesetzes: Die Steuermesszahl beträgt allgemein bei Grundstücken 0,2 Prozent und ermäßigt sich für Einfamilienhäuser auf 0,05 Prozent für die ersten 3.650 Euro des Einheitswertes und 0,1 Prozent für die nächsten begonnenen oder vollen 7.300 Euro des Einheitswerts. Auch für Schenkungen und Erbschaftsangelegenheiten ist der Einheitswert relevant, da er zur Berechnung der Grunderwerbsteuer benötigt wird. Darüber hinaus ist der Einheitswert bei bestimmten Erwerbsvorgängen für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer relevant

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten besondere Regelungen. Werden land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke veräußert, ist der einfache Einheitswert als Bemessungsgrundlage anzusetzen. Weitere Anwendungsfälle für den steuerlichen Wert einer Liegenschaft finden sich in der Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen. Auch für Schenkungen und Erbschaftsangelegenheiten ist der Einheitswert relevant, da er zur Berechnung der Grunderwerbssteuer benötigt wird

Hinweis von immoverkauf24:

Wird eine Wohnimmobilie veräußert, entspricht die Bemessungsgrundlage bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer nicht dem Einheitswert. Stattdessen wird der Grundstückswert für die Berechnung der Steuerschuld herangezogen.

5. Was ist sollte ich zum Einheitswert beachten?

Der Einheitswert ist völlig unabhängig vom Verkehrs- bzw. Marktwert der Immobilie. Dennoch wird der Wert, je nach Lage der Immobilie, deutlich variieren, da sich die Immobilienpreise zwischen Stadt und Land deutlich unterscheiden. Bei bebauten Grundstücken ergibt sich der steuerliche Wert aus dem Boden- und Gebäudewert. Für die Ermittlung des erzielbaren Verkaufspreises einer Immobilie ist der Einheitswert nicht geeignet. Hat das Finanzamt den Einheitswert festgestellt, wird dem Eigentümer der Einheitswertbescheid ausgestellt.

6. Wo finde ich den Einheitswert für mein Haus?

Der Einheitswert einer Liegenschaft ist auf dem Bescheid vermerkt, der vom Finanzamt erstellt wird. Als Eigentümer einer Immobilie müssen Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden, das Ihnen den steuerlichen Wert Ihres Grundbesitzes mitteilen wird. In der Regel benötigt das Finanzamt zur Feststellung weitere Informationen zur Immobilie. Bei der Berechnung werden verschiedenste Parameter, darunter die Nutzungsart und Größe der bebauten Fläche, betrachtet. Die Feststellung des Einheitswertes erfolgt in Österreich alle neun Jahre. In manchen Ausnahmefällen wird auch eine Nachfeststellung zur Ermittlung des Einheitswerts durchgeführt.

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