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Grundsteuer für Immobilien– alle wichtigen Infos im Überblick

Wer in Österreich eine Liegenschaft besitzt, muss dafür die Grundsteuer entrichten. Diese Steuer ist bundeseinheitlich geregelt, wird jedoch von der jeweiligen Gemeinde erhoben. Berechnen lässt sich die Steuerschuld auf der Grundlage des sogenannten Einheitswerts der Immobilie. In bestimmten Fällen kann der Eigentümer auch von der Zahlung befreit sein.

1. Was ist die Grundsteuer?

Für das Eigentum an Grundstücken und deren Gebäudesubstanz wird alljährlich die Grundsteuer von der örtlichen Gemeinde als Sachsteuer eingehoben. Zuständig für die Berechnung sind jedoch die Bundesbehörden, da diese Steuer im gesamten Bundesgebiet gleich geregelt ist. Die Steuereinnahmen dienen der Gemeindefinanzierung und werden in Einnahmen aus der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie in die Grundsteuer B für sonstiges Liegenschaftsvermögen unterteilt. Der Steuerbetrag, den der Eigentümer zu entrichten hat, wird als Grundsteuermessbetrag bezeichnet. Die anzuwendende Steuermesszahl entspricht dem Steuersatz.

2. Was bildet die Basis für die Erhebung der Grundsteuer?

Grundsteuer

Für Eigentümer von einer Liegenschaft ist vor allem folgende Frage wichtig: Auf welcher Grundlage wird die Grundsteuer für meine Immobilie berechnet und worauf basiert der Wert? Bei der Berechnung der Grundsteuer wird nicht etwa der Verkehrswert der Immobilie herangezogen. Der Messbetrag für die Grundsteuer wird stattdessen auf der Basis des Einheitswerts des jeweiligen Grundbesitzes ermittelt. Der Einheitswert spielt daher eine wichtige Rolle bei der Einhebung der Steuerschuld. Als Eigentümer einer Immobilie erhalten Sie diesen von Ihrem zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Festgestellt wird der Einheitswert durch ein standardisiertes Verfahren, das verschiedene Kriterien berücksichtigt.

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immoverkauf24 Tipp:

Bevor Sie als Eigentümer der Liegenschaft die Steuerschuld begleichen, sollten Sie zunächst die Angaben und den Grundsteuermessbetrag überprüfen. Den Einheitswert finden Sie auf Ihrem Grundsteuerbescheid. Ist dieser zu hoch angesetzt, wird eine Nachfeststellung erforderlich. Dies könnte unter anderem der Fall sein, wenn sich der Wert der Immobilie durch Abriss von Gebäuden oder Feuerschäden gemindert hat.

3. Wie wird die Grundsteuer berechnet und erhoben?

Die gesetzliche Regelung zur Erhebung der Grundsteuer findet sich im Grundsteuergesetz (GrStG) von 1955. Die Berechnung erfolgt durch das Lagefinanzamt, das hierfür den Einheitswert der Liegenschaft und die geltende Steuermesszahl anwendet. Der Steuersatz beträgt derzeit für alle Länder in Österreich einheitlich 2 Promille. Ermäßigte Tarife gelten für geringen Grundbesitz und für Immobilien, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Dazu gehören etwa Wohngebäude mit Stockwerkseigentum und Einfamilienhäuser. Die Steuermesszahl wird hier wie folgt angewendet:

  • Einfamilienhäuser werden für die ersten 3 650 Euro mit einem reduzierten Steuersatz von 0,5 ‰ belastet und für die nächsten 7 300 Euro mit 1 ‰.
  • Für Grundstücke, die auch für Wohnzwecke genutzt werden, gilt eine Steuermesszahl für die ersten 3 650 Euro von 1 ‰ und für die nächsten 3 650 Euro ein Steuersatz von 1,5 ‰.
  • Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben wird für die ersten 3 650 Euro ein reduzierter Tarif von 1,6 ‰ angesetzt.
  • Bei allen anderen Grundstücken beträgt die Steuermesszahl für die ersten 3 650 Euro nur 1 ‰.

Darüber hinaus ist jeweils die Steuermesszahl von 2 ‰ anzuwenden.

Grundsteuer berechnen – ein Praxisbeispiel:

Für ein Einfamilienhaus mit einem Einheitswert von 50 000 Euro lässt sich die Grundsteuer wie folgt berechnen: 3 650 Euro x 0,05 % + 7 300 Euro x 0,1 % + 39 050 Euro x 0,2 % = 87,23 Euro

Hinweis von immoverkauf24:

Wenn der Grundsteuermessbetrag höher als 75 Euro ist, erfolgt die Zahlung in vier Teilbeträgen über das Jahr verteilt. Alle Beträge bis zu 75 Euro sind in jedem Jahr bis zum 15. Mai zu bezahlen. Gemäß dem Finanzausgleichsgesetz haben Gemeinden die Möglichkeit, einen Hebesatz von bis zu 500 Prozent auf den Grundsteuermessbetrag anzuwenden.

4. Wann liegt eine Grundsteuerbefreiung vor?

In gewissen Fällen ist es für Eigentümer nicht ganz unerheblich zu wissen, welche Grundsteuerbefreiungen es gibt. Gewöhnliche Beispiele hierfür sind öffentlich genutzte Verkehrswege und Grundstücke von Gebietskörperschaften. Entscheidungen zur Grundsteuerbefreiung trifft das zuständige Lagefinanzamt.

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