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Kostenlos Wohnung schätzen lassen online & vor Ort

Was ist meine Wohnung wert? Mit der kostenlosen Wohnungsbewertung können Sie einfach Ihre Wohnung schätzen lassen. Zudem erfahren Sie bei uns, welche Kriterien bei der Wertermittlung Ihrer Wohnung Einfluss haben und wie die Bewertung der eigenen Wohnung gelingt.

Die Vorteile der Wohnungsbewertung von immoverkauf24

  • Kostenlose Bewertung

Die persönliche Wohnungsbewertung erfolgt individuell für Ihre Immobilie und ist für Sie vollkommen unverbindlich und kostenlos.

  • Präzise Preisermittlung

Die fundierte Preisermittlung erfolgt anhand von Lage, Größe und Bebaubarkeit durch einen fachkundigen Immobilienexperten vor Ort.

  • Erfolgreicher Verkauf

Durch langjährige Erfahrung und lokale Marktkenntnisse finden unsere Experten passende Interessenten für Ihre Eigentumswohnung.

1. Wohnung schätzen lassen - wann lohnt sich das?

Eine Wohnungsbewertung ist in vielen Fällen sinnvoll. Sie können sie vornehmen lassen, wenn Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen wollen oder wenn Sie selbst eine Wohnung kaufen möchten und sich fragen, ob der Preis gerechtfertigt ist. Auch bei einer Erbschaft, einer Zwangsversteigerung oder anderen rechtlichen Auseinandersetzungen kommt eine Wohnungsbewertung zum Tragen, allerdings sollten Sie in diesen Fällen beachten, dass Sie dann ein gerichtsfestes Wertgutachten benötigen. 

Es kann aber auch sein, dass Sie einfach nur aus persönlichem Interesse und ohne besonderen Anlass den Wohnungswert schätzen lassen wollen. Sie können dann gerne unsere Online-Wohnungsbewertung nutzen!

2. Wann sollte ich meine Wohnung vor Ort schätzen lassen?

Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen wollen, ist die Wertermittlung vor Ort durch einen Makler der beste Weg, um alle relevanten Informationen zum Immobilienwert zu erhalten. Anders als die Wohnungsbewertung online, die für einen ersten, schnellen Überblick geeignet ist und Ihnen unverbindlich den Wert Ihrer Wohnung aufzeigt, geht der Makler in die Tiefe. Er hilft Ihnen, einen realistischen Marktwert zu erzielen, weil er genau weiß, welchen Preis Kaufinteressenten zu zahlen bereit sind. Dafür nutzt er das Vergleichswertverfahren.

Wenn Sie über einen Wohnungsverkauf nachdenken, bietet Ihnen immoverkauf24 kostenlos die Möglichkeit ihre Wohnung bewerten zu lassen – und zwar bei einer Immobilienbesichtigung vor Ort von einem regional ansässigen Experten. Das hat folgende Vorteile:

1.

Expertise vor Ort✓

Fundierte Bewertung von Zustand, Lage und Ausstattung Ihrer Eigentumswohnung durch echte Immobilienexperten vor Ort.

2.

Keine weiteren Verpflichtungen ✓

Kostenlose Wertermittlung Ihrer Wohnung unter Berücksichtigung aktueller Preisanalysen und ohne weitere Verpflichtungen.

3.

Kostenloser Expertenrat ✓

Tipps & Vorschläge zur Vermarktung Ihrer Immobilie von fachkundigen Experten mit langjähriger Erfahrung und Marktkenntnis.

 

immoverkauf24 Info:

Wenn Sie ein Gutachten für gerichtliche Auseinandersetzungen benötigen, müssen Sie sich an einen vereidigten Gutachter wenden. Anlässe können beispielsweise Erbschaft, Scheidung oder Zwangsversteigerungen sein. Die Kosten können bei bis zu 1000 Euro für ein einfaches Gutachten und mehreren Tausend Euro für ein Vollgutachten liegen. 

Unsere Immobilienexperten beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich, ob in Ihrem Fall ein kostenpflichtiges Wertgutachten sinnvoll ist. 

3. Welche Faktoren beeinflussen den Wohnungswert? Mit kostenloser Checkliste!

Bei der Wertermittlung einer Wohnung spielt der Quadratmeterpreis eine wichtige Rolle. Dies gilt insbesondere bei freien Wohnungen, wo Käufer den Angebotspreis eines Objekts regelmäßig anhand von Quadratmeterpreisen beurteilen. Beispiel: In Wien-Döbling kosten Bestandswohnungen in guten Lagen ca. 3.926 Euro/m², Neubauwohnungen dagegen bis 5.851 Euro/m² Wohnfläche.

Liegt in einem Stadtteil der durchschnittliche Quadratmeterpreis bei z.B. 2.500 Euro, kann es trotzdem sein, dass Ihre Wohnung nur 1.200 Euro oder sogar 3.500 Euro pro Quadratmeter wert ist. Die Abweichungen können so erheblich sein, weil bei der Wohnungsbewertung sehr viele Kriterien berücksichtigt werden müssen, die je nach Ausprägung Zu- oder Abschläge auf den Durchschnittspreis rechtfertigen können.

Folgende Kriterien beeinflussen den Wohnungswert:

  • Stadtteil und Mikrolage der Wohnung
  • Art & Größe der Wohnung
  • Baujahr und Zustand der Wohnung
  • Ausrichtung & Helligkeit
Wohnungsbewertung wertbeeinflussende Faktoren

Bei der Bewertung von Wohnungen spielen auch Erfahrungswerte eine große Rolle, da in einer Stadt öfters Wohnungen verkauft werden und sich so Charakteristika bilden. Es ist z. B. möglich anhand des Alters einer Eigentumswohnung Aussagen über die Preise zu treffen. Altbauwohnungen und Neubauwohnungen sind begehrter und damit teurer als Wohnungen aus den 60er und 70er Jahren. Erdgeschosswohnungen sind in der Regel weniger wert als Stockwerkwohnungen.

Wenn Sie den Wert Ihrer Wohnung schätzen lassen, ist weiters zu berücksichtigen, dass ein Eigentümer über die Wohnung hinaus (Sondereigentum) auch Miteigentumsanteile am Gesamtgebäude beziehungsweise den Anlagen hält (Gemeinschaftseigentum). Faktoren wie die WEG-Rücklage, Modernisierungsbedarf, Rechtsstreitigkeiten in der Gemeinschaft etc. beeinflussen damit ebenfalls den Wert einer Wohnung.

Nutzen Sie unsere kostenlose Checkliste, um sich einen genaueren Überblick über alle wertbeeinflussenden Faktoren zu machen!

4. Sind freie Wohnungen mehr wert als vermietete Wohnungen?

Die Antwort: Ja! Denn der Käufer einer freien Wohnung hat die Wahl, ob er selbst in die Eigentumswohnung einziehen möchte oder diese vermietet. Allein für diese Wahlfreiheit gibt es einen Preisaufschlag. Der Wert einer vermieteten Wohnung wird in erster Linie durch die Höhe der Mieteinnahmen bestimmt. Besteht ein unbefristeter Mietvertrag, dann sind Wohnungen in der Regel weniger wert als freie Wohnungen. In guten Lagen beträgt der Preisabschlag bis zu 30 Prozent!

5. Welche Verfahren gibt es, um Wohnungen schätzen zu lassen?

Zur Wertermittlung einer Eigentumswohnung kommen in Österreich drei unterschiedliche Verfahren zum Tragen: Das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren. Wir stellen die Verfahren kurz vor, weitergehende Informationen erhalten Sie auf den jeweiligen Seiten.

  • Vergleichswertverfahren: Dieses Verfahren ist das häufigste Wertermittlungsverfahren. Der Verkehrswert einer Immobilie wird dabei ermittelt, indem die aktuelle Marktlage mit einbezogen wird. In dem Verfahren werden die Vergleichswerte gleichartiger Immobilien und Grundstücken miteinander verglichen.
  • Ertragswertverfahren: Bei dem Verfahren geht es vor allem um vermietete Immobilien. Es zeigt auf, welche Erträge mit der Investition zu erzielen sind.
  • Sachwertverfahren: Dieses Verfahren lässt sich bei selbstgenutzten Immobilien wie Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern anwenden, wird in der Praxis jedoch selten angewendet. Hierbei wird auf Grundlage der Herstellungskosten eines neuen Gebäudes der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt. Auch der Bodenwert fließt in die Berechnung mit ein.

6. Wohnungswert berechnen - welche Methode ist wann geeignet?

Wen Sie mit der Wertermittlung Ihrer Eigentumswohnung beauftragen, hängt im Wesentlichen vom Anlass ab:

  • Bewertung durch Immobilienmakler/Sachverständigen:

Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen wollen, entscheiden Sie sich am besten für eine Wohnungsbewertung vor Ort durch einen Immobilienmakler. Er kennt den Immobilienmarkt aufgrund seiner langjährigen Erfahrung ganz genau und kann den besten Verkaufspreis für Sie erzielen.

  • Wohnungswert online berechnen:

Bei einem Wohnungsverkauf können Sie sich im Vorfeld auch für eine Online-Bewertung entscheiden. Diese Variante liefert Ihnen eine erste Einschätzung dazu, was Ihre Wohnung in etwa wert ist.

  • Bewertung durch allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Gutachter:

Das umfängliche Wertgutachten wird von einem beeideten Immobiliengutachter erstellt und ist grundsätzlich kostenpflichtig. Es ist beispielsweise bei Erbschaft oder Scheidung notwendig. Weitere Anlässe sind Zwangsversteigerungen, die Dokumentation des Verkehrswerts gegenüber dem Finanzamt oder die Feststellung von Betriebsvermögen.

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