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Kaufvertrag beim Hausverkauf

Wer im Verkaufsprozess sich schon mit der Ausgestaltung des Kaufvertrags beschäftigt, steht meistens kurz vor der Beurkundung. Aber Vorsicht: nicht selten kann der Hausverkauf noch scheitern, wenn sich die Parteien nicht einig werden. Oder es kommt zu Vereinbarungen, die die Abwicklung des Hausverkaufs verzögern bzw. sich später nachteilig für Sie auswirken.

Was ist beim Kaufvertrag zu beachten?

Kaufvertrag

In einem Kaufvertrag sollte alles stehen, was Verkäufer und Käufer vereinbart haben. Dazu sollte der Vertrag die Basis für die Abwicklung des Verkaufes bilden und Käufer und Verkäufer vor Risiken schützen. In der Praxis kommt da einiges zusammen und ein Kaufvertrag beträgt schnell 30 Seiten, selbst beim Verkauf einer kleinen Eigentumswohnung. Deshalb sollte der Kaufvertrag bei einem erfahrenen Notar beurkundet werden.

Beurkundung Kaufvertrag beim Notar

Der Notar ist Amtsperson und fungiert als neutraler Mittler zwischen Verkäufer und Käufer. Seine Aufgabe ist es, den Eigentumsübergang nach den Vorstellungen der Vertragsparteien zu organisieren und rechtlich abzusichern. Erst mit der Unterzeichnung eines notariellen Kaufvertrags kommt ein rechtlich verbindlicher Immobilienverkauf zustande. Mögliche andere Vereinbarungen im Vorwege, mündlich oder schriftlich, berechtigen und verpflichten zu nichts. Auch sogenannte schriftliche Vorträge sind unwirksam.

Bevor Sie zusammen mit dem Käufer den Kaufvertrag beim Notar unterzeichnen, sollten Sie sicher stellen, dass Sie alle Details des Eigentumsübergangs möglichst eindeutig geregelt haben, damit es später keine Unklarheiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen gibt.

Kaufvertrag Hausverkauf - Vertragsinhalte

Wichtige Vertragsinhalte eines Kaufvertrags sind u.a.:

  • Angaben zu Vertragsparteien
  • Beschreibung Kaufvertragsgegenstand
  • Kaufpreis und Zahlungstermin
  • Zahlungsmodalitäten (z.B. Direktzahlung oder Zahlung Notaranderkonto)
  • Datum wirtschaftlicher Übergang und Übergabe
  • Gewährleistungsregelungen
  • Verzugszinsenregelung
  • Besondere Vereinbarungen (z.B. Gegenstände im Haus, Renovierungen)


Erbengemeinschaft - Haus

Wenn Sie sich über diese und andere Punkte eines Kaufvertrags näher informieren möchten, empfehlen wir Ihnen den Ratgeber zum Hausverkauf abzurufen. Hier finden Sie auch Hinweise, welche Voraussetzungen vor Kaufpreiszahlung erfüllt sein müssen und viele andere Tipps rund um den Hausverkauf.