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Immobilienmakler und die Provision: Wiener Arbeiterkammer warnt Wohnungssuchende

Recht 24.11.2017 Alexander Matzkewitz
Maklerprovision

Die Wiener Arbeiterkammer (AK) hat an diesem Freitag alle Wohnungssuchenden vor einem städtischen Maklerbüro gewarnt. Hierbei geht es um das Unternehmen D&E Real Estate & Finance, welches von seiner Kundschaft eine Anzahlung auf die Maklerprovision verlangt haben soll – und das ohne Maklervertrag. AK-Mitarbeiter Walter Rosifka stellte hierbei klar:,, Das ist unglaublich. Eine Vorauszahlung auf die Provision ist illegal“. Die Zahlung einer Maklerprovision ist hierzulande erst fällig, wenn der Kauf- oder Mietvertrag zustande gekommen ist. Die Berechnung ist gesetzlich geregelt: Maximal darf die Maklerprovision zwei Bruttomonatsmieten zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer betragen.

,,Die zwei Bruttomieten sind eine Obergrenze, aber keine gesetzliche Fixprovision“, so Rosifka. Grundlage hierfür bildet der monatliche Bruttomietzins (Hauptmietzins + Betriebskosten). Die Umsatzsteuer auf die Miete wird nicht miteinberechnet. Laut Rosifka sehen das einige Immobilienmakler in Österreich jedoch anders.

Obacht bei der Maklersuche: Besitzt der Immobilienmakler eine Gewerbeberechtigung?

Doch nicht nur die Wiener Arbeiterkammer warnt vor illegalen Geschäftspraktiken. Auch die Wirtschaftskammer zog bereits mit einem offiziellen Statement nach:,, Der ist uns bekannt und wir haben bereits rechtliche Schritte gegen dieses Unternehmen eingeleitet“, so Georg Edlauer, seines Zeichens Obmann des WKÖ-Fachverbandes der Immobilien- und Vermögentreuhänder. Das besagte Immobilienunternehmen sei nicht konzessioniert und verfüge über keine Gewerbeberechtigung. Der Firmensitz befindet sich in Bratislava. Laut Internetpräsenz seien Immobilienmakler für die Kundschaft im Einsatz, dies stimme jedoch nicht. Edlauer spricht hier von ,,Pfuschern“ und appelliert an die Mieter und Vermieter sich bei der Maklersuche auf einen professionellen Immobilienmakler zu verständigen. Es gilt vorab unbedingt festzustellen ob der jeweilige Immobilienexperte über eine Gewerbeberechtigung verfüge. Auch Eigentümern sei geraten sich an einen erfahrenen und ortskundigen Makler zu wenden, wenn eine Vermietung der eigenen vier Wände anstehe.

Hinweis von immoverkauf24:

Überlassen Sie beim Immobilienverkauf nichts dem Zufall, sondern vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung eines Immobilienmaklers. Doch wer ist der richtige Experte für Ihr Verkaufsvorhaben? Wir unterstützen Sie auf der Suche: Mit unserer Maklerempfehlung.

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