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Ist die Zeit der Immobilien-Erben gekommen?

Trends 13.12.2019 Lea Melcher
Immobilienerben Österreich

Eine kürzlich veröffentlichte Studie zeigt: der Anteil der Immobilienerben unter der österreichischen Bevölkerung wird immer grösser. Fast zwei Drittel der unter 30-Jährigen gehen davon aus, einmal ein Haus oder eine Wohnung zu erben.

Die Bedeutung des Erbens hat sich verändert

Das Marktforschungsinstitut Innofact AG hat diesen September für die Immobilienplattform ImmobilienScout24 über 500 Menschen zwischen 18 bis 65 Jahren befragt. Das Ziel: Die Zahl der heutigen und zukünftigen Immobilien-Erben abzuschätzen.

Die Studie wollte ausserdem herausfinden, wie wichtig den Menschen in Österreich das Erben oder Vererben von Immobilien ist. Dabei gaben rund 41 % der Befragten an, dass für sie das Vererben eine grosse emotionale Bedeutung hat. Für einen Drittel hingegen ist das Vererben kein wichtiges Lebensziel. Ein weiterer Viertel der Befragten ist neutral eingestellt.

Dies ist interessant und dürfte mit einem Trend in der heutigen – besonders jüngeren Bevölkerung zusammenhängen: Während früher der Hausbesitz gerade für die Familiengründung von grosser Bedeutung war, legt die Generation Y (auch Millennials genannt – geboren zwischen 1980 und 2000) grösseren Wert auf eine gute Work-Life-Balance und weniger auf physische Besitztümer.

38 % gehen davon aus Immobilien zu erben

Etwas weniger als ein Viertel aller Österreicherinnen und Österreicher hat bereits eine Immobilie vererbt oder geschenkt bekommen. Die über 50-Jährigen liegen dabei mit 23 % fast gleichauf wie die unter 30-Jährigen mit 22 %. Interessant dabei: Knapp 60 % der unter 30-Jährigen gehen davon aus, einmal eine Immobilie zu erben, während es bei den 30 bis 49-Jährigen 42 % und bei den über 50-Jährigen 19 % sind. Die Generation Y wird also eine Generation der Immobilien-Erben sein. Über alle Altersgruppen hinweg gehen 38 % davon aus, einmal aufgrund eines Erbes in den Besitz einer Immobilie zu kommen.

Es werden mehr Häuser als Wohnungen vererbt

Die Studie zeigt zudem, dass fast doppelt so viele Häuser wie Wohnungen vererbt werden. 20 % der Befragten rechnen damit, einmal ein Haus zu erben, während es bei Wohnungen nur 10 % sind. Während 2 % der Befragten bereits die Erbschaft eines Hauses und einer Wohnung angetreten habe, gehen 6 % davon aus dieses in Zukunft zu tun.  

Die wichtigste Erkenntnis der Studie ist sicher, dass der Anteil der Erben in Zukunft voraussichtlich zunehmen wird – von heute 23 auf zukünftig 38 Prozent. Es wird spannend zu beobachten sein, wie sich die emotionale Bedeutung des Erbens verändert und ob nächste Generationen dem Immobilienbesitz wieder höhere Bedeutung beimessen.

Worauf Immobilien-Erben achten sollten

Eine Erbschaft kann vielen Menschen wie ein Geschenk vorkommen – doch sie bringt auch einige Verpflichtungen mit sich. Ein Immobilien-Erbe kann sich sogar als finanzieller Albtraum erweisen, wenn eine Immobilie sanierungsbedürftig oder stark überschuldet ist. Denn als Erbe übernimmt man nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten des Hinterlassenden.

Erben sollten in so einem Fall die Möglichkeit prüfen, eine Erbschaft auszuschlagen. Dieser Schritt kann natürlich emotional schwierig sein und sollte mit einem Erbrechtsspezialistin besprochen werden. Leider können sich Erben dafür nicht viel Zeit lassen, in der Regel haben sie nur einige Wochen Bedenkfrist. In Zeiten des Trauerns kann dies eine grosse Herausforderung darstellen, weshalb man unbedingt Hilfe in Anspruch nehmen sollte.

Es müssen schwierige Entscheidungen getroffen werden

Ausserdem müssen Erben entscheiden, ob sie selber in der geerbten Immobilie wohnen, sie vermieten möchten oder einen Immobilienverkauf anstreben. Denn gerade Erben von grösseren Immobilien können in Unterhaltsschwierigkeiten geraten, wenn sie nicht über die nötigen flüssigen Mittel zum Unterhalt verfügen. Dann sollte die Vermietung oder ein Verkauf geprüft werden.

Dies hat auch direkte Auswirkungen auf die anfallenden Grunderwerbsteuer – auch als «versteckte» Erbschaftssteuern bezeichnet, die ja im Jahr 2008 angeschafft wurden. Der Steuersatz liegt dabei je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 0.5 und 3.5 %. Auch Schenkungen des Hinterlassenden aus den letzten 5 Jahren werden dabei berücksichtigt. Eine Erbschaft muss deshalb immer beim Finanzamt angemeldet werden. Es lohnt sich, bei Unsicherheiten einen Anwalt zu konsultieren.

Alles in allem kann gesagt werden, dass Erben in den meisten Fällen ein grosser Segen ist – sowohl finanziell als auch emotional. Doch die mit einem Erbe verbundenen Pflichten sollten nicht ausser Acht gelassen waren, stellen sie doch gerade für jüngere Erben eine grosse Herausforderung dar.

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