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Vergebührung Mietvertrag: Bundesrat schafft Mietvertragsgebühr ab

Steuer 25.10.2017 Alexander Matzkewitz
Mietvertrag erstellen

Neuigkeiten in Punkto Miete: Im Bundesrat wurde am Mittwoch durch eine breite Mehrheit aus SPÖ, FPÖ und den Grünen das Aus für die Mietvertragsgebühr besiegelt. Die Änderungen im Gebührengesetz werden laut Bundesgesetzblatt noch im November in Kraft treten. Angestoßen wurde die Gesetzesinitiative durch die Freiheitlichen. Die ÖVP stimmte gegen den Antrag, stellte sich aber nicht gegen die Streichung der Mietvertragsgebühr. Die Konservativen um Sebastian Kurz warnten vor etwaigen Beschlüssen im direkten Vorfeld der Wahl. Bereits vor drei Wochen wurde die Abschaffung der Mietvertragsgebühr im Parlament beschlossen. Nun wird sie mit Unterzeichnung des Bundespräsidenten Van der Bellen in Kraft treten.

Übergangszeit zur Abschaffung der Vergebührung eines Mietvertrags

Bis dato gilt in Österreich jedoch noch die alte Regelung. Für Mietverträge und deren Verlängerung ist die Vergebührung verbindlich. Vermieter sind weiterhin dazu verpflichtet den Betrag selbst zu berechnen und an das zuständige Finanzamt bis zum 15. des übernächsten Monats zu überweisen. Bei unbefristeten Mietverträgen muss ein Prozent der dreifachen Jahresmiete gezahlt werden. Bei Befristeten ein Prozent des Mietzinses der gesamten Vertragsdauer (allerhöchstens ein Prozent des 36-fachen Monatszinses). Entrichtet wird jener Betrag häufig seitens des Mieters, was aufgrund der Vertragsfreiheit jedoch von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich geregelt wird.

Hinweis von immoverkauf24:

Es wird davon abgeraten Mietverträge bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes mündlich abzuschließen um die Gebühr zu umgehen. Dies gilt insbesondere für befristete Mietverträge da eine Befristung nur bei schriftlicher Vereinbarung rechtmäßig wird.

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