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Übergabeprotokoll: Tipps & Muster für die Wohnungsübergabe

Bei der Übergabe von Wohnungen ist es wichtig, alle Beobachtungen und Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. So lassen sich Konflikte eingrenzen und sowohl Mieter als auch Vermieter erhalten mehr Sicherheit. Mit dem Übergabeprotokoll wird der Zustand der Wohnung dargestellt.

Bei der Erstellung sollte gründlich vorgegangen werden. Eine hilfreiche Checkliste für die Wohnungsübergabe und weitere Informationen erhalten Sie hier in diesem Ratgeber.

1. Was ist ein Übergabeprotokoll?

Bei einem Übergabeprotokoll handelt es sich um ein schriftliches Dokument, das bei der Übergabe einer Wohnung oder eines Hauses angefertigt wird. Es besteht keine rechtliche Grundlage, die das Anfertigen eines Protokolls vorschreibt. In der Praxis hat es sich jedoch für beide Parteien bewährt, alle wichtigen Punkte bei der Übergabe zu protokollieren. Streitigkeiten über den Zustand der Wohnung, die Anzahl der Schlüssel, den Zählerstand und weitere Aspekte lassen sich durch die Protokollierung meist vermeiden.

immoverkauf24 Tipp

Das Übergabeprotokoll für Wohnung oder Haus ist nicht nur bei Einzug eines neuen Mieters sinnvoll. Auch beim Auszug sollte ein Abnahmeprotokoll erstellt werden. Wenn Ihr Vermieter nicht daran interessiert ist, können Sie als Mieter das Protokoll selbst schriftlich verfassen. Dazu holen Sie sich am besten Hilfe von einem sachverständigen Dritten, der Ihre Angaben bestätigen kann.

2. Was sind die Hauptbestandteile eines Übergabeprotokolls?

Da für die Erstellung eines Übergabeprotokolls für die Wohnung bzw. das Haus keine Formvorschrift besteht, können Sie das Dokument auch selbst anfertigen. Hierfür bieten sich Muster an, die das Ausfüllen erleichtern und alle relevanten Punkte auflisten.

Checkliste Übergabeprotokoll: Muster für die Wohnungsübergabe

  • Name des Mieters und des Vermieters
  • Anschrift des Mietobjekts
  • Datum der Übergabe
  • im Abnahmeprotokoll zusätzlich die neue Anschrift des Mieters
  • Teilnehmer der Übergabe auf Mieter- und Vermieterseite
  • Auflistung aller Mängel geordnet nach den jeweiligen Räumen der Wohnung
  • Zählerstände für Gas, Strom, Wasser und Heizung
  • Anzahl der übergebenen Wohnungsschlüssel, gegebenenfalls weitere Schlüssel für Kellerraum etc.
  • Angaben zur zuletzt vorgenommenen Renovierung
  • Unterschrift des Mieters und des Vermieters

immoverkauf24 Info

Mitunter fallen Vermieter und Mieter nicht alle Mängel bei Begehung der Mieträume auf. Wenn Sie nach Ihrem Einzug weiteren Reparaturbedarf bemerken, sollten Sie dies umgehend dem Vermieter mitteilen. Es empfiehlt sich außerdem, die beanstandeten Mängel durch Fotos zu dokumentieren.

3. Welchen Zweck hat ein Übergabeprotokoll?

Das Wohnungsübergabeprotokoll für Haus oder Wohnung schafft Klarheit zwischen beiden Vertragsparteien und kann bei Disputen zur Beweislage herangezogen werden. Außerdem kann sich der Mieter vom Vermieter bei der Übergabe im Protokoll bestätigen lassen, welche Reparaturen und Ausbesserungen noch durchgeführt werden. Das Abnahmeprotokoll kann außerdem die Auszahlung der Mietkaution erleichtern, wenn keine Mängel an der Mietsache festgestellt wurden. Selbst wenn sich Unstimmigkeiten über den Zustand der Wohnung bei der Übergabe vor Ort nicht sofort klären lassen, können Sie dies im Protokoll schriftlich festhalten.

4. Was muss bei der Protokollierung berücksichtigt werden?

Das Wohnungsprotokoll sollte in erster Linie aussagekräftige Angaben enthalten. Halten Sie Mängel detailliert fest und beschreiben Sie genau den Anstrich, den Zustand von Fenstern und Türen, die Sauberkeit bei der Übergabe sowie die Funktionstüchtigkeit von Geräten, Leitungen usw. Das Wohnungsübergabeprotokoll sollte zudem von beiden Parteien unterzeichnet werden, um die enthaltenen Informationen zu bestätigen. Wenn Sie Fotos anfertigen, können Sie diese ausdrucken und dem Protokoll als Anlage beifügen.

5. Welche Besonderheiten treten bei der Übergabe von Wohnungen auf?

Mitunter haben Wohnungen bauliche Besonderheiten oder werden möbliert übergeben. In diesen Fällen sollte in das Übergabeprotokoll eine Auflistung aller Einrichtungsgegenstände und Möbel aufgenommen werden. Ebenfalls sollte der Zustand von Kellerräumen und anderen außerhalb der Wohnung befindlichen Räumen dokumentiert werden, wenn diese zur Mietsache gehören.

immoverkauf24 Tipp

Wenn Sie Möbel vom Vermieter übernommen und dafür eine Abschlagszahlung geleistet haben, sollte dies im Protokoll vermerkt sein.

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