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Bestellerprinzip bei der Vermietung: Jetzt kommt es wirklich!

Immobilienmarkt 22.03.2022 Charlotte Salow
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Das Bestellerprinzip für die Vermietung in Österreich kommt! Endlich, wird so mancher sagen, denn ein entsprechender Beschluss stand schon lange auf der Agenda, wurde jedoch von Jahr zu Jahr vertagt. Nun stellte die schwarz grüne Regierung das ausgehandelte Paket vor.

Spätestens Anfang 2023 sollen Makler ihre Provision vom Besteller erhalten

Voraussichtlich ab Ende des Jahres 2022 oder Anfang des Jahres 2023 heißt es in Österreich bei Mietwohnungen: Wer den Immobilienmakler beauftragt, der hat ihn zu bezahlen. Dann soll das Bestellerprinzip greifen, zunächst nur bei der Vermietung, nicht beim Immobilienverkauf.
Das gerade ausgehandelte Regelwerk wurde am Dienstag, den 22. März vorgestellt und geht nun zunächst für sechs Wochen in die Begutachtung. Das heißt, Ministerien, Landesregierungen und Interessenvertreter können Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf abgeben.

Entlastung der Mieter ist das Ziel des Bestellerprinzips

In den meisten Fällen wird das Bestellerprinzp zur Folge haben, dass Vermieter die Maklerprovision übernehmen. Bisher zahlen überwiegend die Mieter. Und das, obwohl die Eigentümer in der Regel Auftraggeber sind und auch wesentlich von den Maklerleistungen profitieren. Ein Umstand, der ausschlaggebend war für die Gesetzesänderung. "Wir räumen damit mit einer jahrelangen Ungerechtigkeit auf, die vor allem Mieter betroffen hat", sagte Justizministerin Alma Zadić (Grüne) bei Vorstellung der Beschlüsse. Laut Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) stellt das Bestellerprinzip besonders für die rund 190.000 Studierenden und 8.000 Lehrlinge eine wichtige finanzielle Entlastung dar.

Mieter können weiterhin Makler beauftragen – unter bestimmten Voraussetzungen

Auch wenn die Eigentümer künftig in den meisten Fällen die Maklergebühren bei der Vermietung tragen werden, ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass auch Mieter Makler beauftragen können. An einen Mieterauftrag sind jedoch Bedingungen geknüpft:

  • Die Mieter müssen dem Makler denn Auftrag zur Suche einer Mietwohnung gegeben haben und eine Provision vereinbart haben.
  • Die vom Makler gesuchte Wohnung darf nirgendwo öffentlich vermarktet werden. Sie darf also nicht auf Immobilienplattformen, auf anderen Webseiten oder als Aushang im Mietshaus beworben werden. Wäre dies der Fall, könnten Vermieter Wohnungen „inoffiziell“ vermarkten und der Makler würde die Wohnung nicht eigens für den Mieter auftun.
  • Aus dem gleichen Grund dürfen Makler nicht gleichzeitig für die Hausverwaltung verantwortlich sein.

Sollte ein Makler gegen die neuen Regeln verstoßen, können Verwaltungsstrafen von bis zu 3.600 Euro drohen sowie der Verlust der Gewerbeberechtigung.

Kritik am Gesetzesentwurf von der Opposition

Die Regierungskoalition preist das künftige Inkrafttreten des Gesetzes als „guten Tag für die ganze Immobilienbranche“. Es schaffe Klarheit für Mieter, Vermieter und Makler und erlaube zudem keine Umgehungskonstruktionen. Von der Opposition kommt jedoch Kritik: So nennt die SPÖ eine Änderung des Maklergesetzes zwar „prinzipiell begrüßenswert“. Die Sozialdemokraten befürchten jedoch, dass das Gesetz Chaos nach sich zieht, da bei der Erarbeitung Branchenvertreter und auch die Opposition nicht ausreichend einbezogen worden seien. Die sozialistische Jugend moniert, der Entwurf laufe ins Leere. Die eigentlich wichtige politische Entscheidung gegen steigende Mieten sei der Beschluss einer Mietobergrenze.

Bevor das Gesetz greift, vergehen noch einige Monate. Denn nach der Begutachtung muss der Gesetzesentwurf vom Parlament beschlossen werden. Anschließend folgt eine sechsmonatige Übergangsphase, in der alle Beteiligten, vor allem Makler, sich auf die neuen Regeln einstellen müssen.  

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