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Die Steuerreform – Erhöhung der Grunderwerbsteuer bei Erbschaften

Steuer 09.04.2015 Svenja Rohwedder
Grunderwerbsteuer

Für den Bürger bringt die Steuerreform viel Verwirrung. Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer bei Erbschaften gibt zu denken, denn anstatt dem Staat hohe Steuereinnahmen zu verschaffen, soll Vermögen aus Sicht der Immobilieneigentümer weitestgehend in den Familien bleiben. Doch welche Lösung ist für die Österreicher am besten? Die Antworten sind vielfältig, sie hängen von aktueller Lebenssituation und Zukunftsplänen ab.

Wie die Steuern trotz Steuerreform möglichst gering ausfallen

In einem bestimmten Fall liegt die steuerlich günstigste Regelung auf der Hand: Die ältere Generation hat ein Haus, die jüngere will nicht das Haus erben. Diese Situation wäre steuerlich am preiswertesten, denn durch den Immobilienverkauf zu Lebzeiten wird das Immobilienvermögen in Bares umgewandelt. Seit 1.8.2010 ist die Erbschaftssteuer abgeschafft und bei Vererbung von Barvermögen fällt keine Grunderwerbsteuer an. Wem diese Situation konkret zunutze kommt? Kindern, die keine Absicht haben, jemals das Haus ihrer Eltern zu beziehen und die lieber das Geld erben sowie Immobilieneigentümern, die im Alter in eine Mietwohnung ziehen oder das betreute Wohnen nutzen und den Rest Ihres Geldes für schöne Dinge oder Reisen ausgeben.

Wann die Grunderwerbsteuer die maximale Höhe erreicht

Teuer zu stehen kommt die Steuerreform denjenigen, der ein Haus durch einen Todesfall erbt und es umgehend verkauft. Hier fällt dreifach Steuer an: Die Grunderwebsteuer durch das Erbe (bis zu 3,5%), die Immobilienertragsteuer wegen des Verkaufs (4,2 %) und die Grunderwerbsteuer für den Käufer. Zu einer solchen Situation kann es kommen, wenn der Immobilienbesitzer eines unerwarteten Todes stirbt (zum Beispiel bei einem Unfall) und die Erben die Immobilie nicht als Wohneigentum oder zur Vermietung nutzen möchten oder können.

Mögliche Anhebung der Grunderwerbsteuer

Aktuell beträgt die Grunderwebsteuer innerhalb der Familie 2% des dreifachen Einheitswertes. Hierbei ist die Art und Weise, wie man zu der Immobilie kommt, unerheblich. Egal ob gekauft, geschenkt oder geerbt – die Höhe der Steuer bleibt gleich. Für Erbe, Kauf oder Schenkung außerhalb der Familie fallen 3,5% des Verkehrswertes an. Nun wird diskutiert, ob im Falle der Erbschaft in der Familie der Prozentsatz angehoben wird. Die SPÖ sieht hier eine Möglichkeit zum Kompensieren der entgangenen Einnahmen aus der Erbschaftssteuer. Die ÖVP würde bei Zustimmung zu einer prozentualen Steuererhöhung ihr Wahlversprechen “keine Erbschaftssteuer” nicht brechen und man würde für hohe zusätzliche Einnahmen in der Staatskasse sorgen.

Auch wenn die Studien zur Anzahl der Eigentümer von Wohnimmobilien in Österreich schwanken: Etwa die Hälfte der Bevölkerung besitzt theoretisch eine Wohnung oder ein Haus zum Vererben. Für die vielen Grundbesitzer also eine unerfreuliche Forderung, die jedoch die Staatseinnahmen allein durch Anhebung der Steuer um 1% um jährlich etwa 40.000.000 € erhöhen würde.

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