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Immobilien während Corona-Krise kontaktlos verkaufen – geht das?

Trends 23.04.2020 Lea Melcher
Immobilienverkauf während Corona-Krise

Ein Immobilienverkauf ist auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie sinnvoll und notwendig, etwa dann, wenn der Umzug in eine seniorengerechte Wohnung ansteht, eine Scheidung läuft oder die Zinsbindung eines Immobilienkredits abläuft. Aber wie funktioniert der Verkauf während der Corona-bedingten Beschränkungen? 

Eigentümer, die während der Corona-Krise einen Immobilienverkauf erwägen oder planen, fragen sich: Ist das zurzeit überhaupt möglich? Die Antwort: Ja, ist es. Denn von der Immobilienvermarktung bis zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrags findet alles weiterhin statt, wenn auch teilweise in etwas anderer Form. Zudem sind Immobilien besonders in Krisenzeiten für Anleger beliebte Anlageobjekte.  

Arbeiten Makler weiter und bieten alle Leistungen an?

Professionelle Immobilienmakler bieten weiterhin alle Leistungen von der Beratung, über die Vermarktung und den Verkauf von Immobilien an. Nur finden viele der Vorgänge ohne physischen Kontakt statt.

Für viele Eigentümer zunächst ein wichtiger Schritt: eine unverbindliche Online-Immobilienbewertung, um einen realistischen Preisrahmen zu erfahren. Dies ist kostenlos mit wenigen Klicks möglich und gibt eine gute erste Orientierung.

Sind Vor-Ort-Immobilienbewertungen weiter möglich?

Makler führen weiterhin kostenlose Wertermittlungen vor Ort durch – und zwar kontaktlos. Dafür können Eigentümer die Schlüssel der Immobilie z. B. in den Briefkasten des Maklers werfen und der Makler begeht die Immobilie alleine. Die nötigen Rahmendaten und Rückfragen können Eigentümer und Makler entweder per Mail, telefonisch oder per Videokonferenz besprechen. Oder der Eigentümer ist beim Rundgang des Maklers telefonisch oder per Video-Anruf zugeschaltet.

Bei einer solchen Begehung machen Makler Aufnahmen der Immobilie und generieren daraus zurzeit verstärkt sogenannte 360-Grad-Besichtigungen, die Interessenten einen 3D-Rundgang ermöglichen.

Auf Basis der Objektdaten, der Lage und der Marktsituation ermittelt der Makler im Vergleichswertverfahren einen marktgerechten Angebotspreis und erstellt ein Exposé des Objekts, das er in den einschlägigen Immobilienportalen veröffentlicht.

Vermarktung: Wie erhalten Interessenten einen Eindruck von der Immobilie? Wie finden Besichtigungen statt?

Hat der Makler eine 360-Grad-Besichtigung erstellt, erhält der Kunde in der Regel nach Kontakt mit dem Makler Zugang zu dieser. Anschließend können sich die Kaufinteressenten virtuell durch die Räume bewegen und erhalten einen guten Eindruck von dem Objekt. Und zwar einen so guten, dass viele bereits zu diesem Zeitpunkt wissen, ob sie tatsächlich kaufen möchten oder nicht.

Auf die gemeinsame Besichtigung nehmen Makler die Interessenten ebenfalls virtuell mit: Der Immobilienprofi trägt Handy, Tablett oder Laptop durch die Räume und filmt seine Wege, der potentielle Käufer begleitet ihn dabei virtuell über seinen PC oder mobile Device. Fragen und Informationen können dabei wie bei einer Vor-Ort-Besichtigung ausgetauscht werden. Ob ein Interessent ein verlässlicher Käufer ist, prüfen Makler ohnehin überwiegend kontaktlos aufgrund von Daten wie der Bonitätsprüfung und Kreditzusagen von der Bank.

Ab dem 1. Mai werden auch persönliche Besichtigungen unter strengen Hygiene-Auflagen wieder möglich sein.

Arbeiten Notare weiterhin? Auf welche Weise finden Beurkundungen von Kaufverträgen statt?

Ist der passende Käufer gefunden und die Immobilienfinanzierung gesichert, muss ein Notar den Kaufvertrag notariell beurkunden. Wie geht das in Zeiten von Corona vonstatten?

Grundsätzlich sollten bei der notariellen Beurkundung und Beglaubigung die beteiligten Parteien in den Geschäftsräumen des Notars anwesend sein. Käufer und Verkäufer können sich bei ihrer Erklärung vor dem Notar durch Vertrauenspersonen vertreten lassen, jedoch ist so keine Kontaktbeschränkung erreicht. Ein Alternative ist, dass die ohnehin anwesenden Mitarbeiter des Notars als Vertreter fungieren. Damit der Schutz und die vom Gesetz angestrebte Belehrung von Käufern und Verkäufern durch den Notar dennoch gegeben ist, können diese durch Telefon- oder Videokonferenz zugeschaltet werden. So können sie ihren Willen erklären, der dann Eingang in den Urkundstext findet. Übrigens: Bei Grundstückskaufverträgen und Grundschuldbestellungen müssen Vollmachten für Vertreter notariell beglaubigt sein.

Immobilienverkauf trotz Corona

Immobilienpreisentwicklung durch Covid-19: Wir gehen aufgrund der Corona-Pandemie davon aus, dass in bestimmten Teilmärkten die Immobilienpreise temporär um ca. 5 bis 10 Prozent nachgeben werden. So sehen wir z.B. aktuell, dass sich Bauträger beim Verkauf von Neubauwohnungen schwer tun.

-Dr. Nils Jacobsen, Gründer von immoverkauf24 GmbH-

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