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Mögliche Steuererhöhung 2016: Grundwert soll an Marktwert angepasst werden

Steuer 09.12.2015 Alexander Matzkewitz
Steuern Hausverkauf

Voraussichtlich werden Immobilien- und Grundbesitzer im nächsten Jahr mit einer weiteren Steuererhöhung belastet, wenn es nach der aktuellen Wiener Stadtregierung geht. Nachdem bereits die Reform der Immobilienertragssteuer und der Grunderwerbssteuer beschlossen wurde, soll zudem die seit nahezu 40 Jahren nicht mehr valorisierte Grundsteuer dem aktuellen Marktwert angepasst werden. Laut Finanzstadträtin Renate Brauner sei dies eines der wichtigsten Ziele im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen mit dem Bund im ersten Quartal 2016. Städte- und Gemeindebund möchten sich ebenfalls den Forderungen anschließen, um eine Reform der Grundsteuer zu bewirken. Das Finanzministerium hält eine Veränderung dieser Steuer derzeit noch offen.

Der Verkehrswert hat sich seit letzter Einheitswerterhebung verzehnfacht

Doch was bedeuten diese Ankündigungen für Immobilienbesitzer im Klartext? Da die Immobilienpreise in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind, könnten diese Steuerpläne zu einem erheblichen Anstieg der Steuern führen. Die Abgaben in Wien beispielsweise würden sich auf das zehnfache des jetzigen Wertes belaufen. Derzeit bezahlt man in der Bundeshauptstadt für eine 100-Quadratmeter-Wohnung zwischen 100 und 300 Euro jährlich, bemessen am jeweiligen Einheitswert der Immobilie. Genau dieser Einheitswert, welcher den Wert einer Immobilie definiert, wurde aber nun seit 40 Jahren nicht mehr angehoben, entspricht also nicht den realen Verhältnissen zwischen Preis und Objekt. Der Verkehrswert hat sich jedoch seither um das zehnfache erhöht. Hausbesitzer werden somit deutlich höhere Kosten zu tragen haben.

Bei neuer Berechnung wäre der soziale Wohnbau zunächst außen vor

Nach den Vorstellungen der Wiener Regierung soll sich die neue Berechnung des Einheitswertes am Immobilienpreisspiegel, also am Durchschnitt der Immobilienpreise, orientieren. Zudem werden Immobilien in unterschiedliche Gebäudekategorien eingeteilt, die sich nach Kriterien wie dem Massiv- oder Leichtbau richten, oder zum Beispiel dem Erhaltungszustand. Einzig ausgenommen aus diesen möglichen Reformen wäre der soziale Wohnbau. Zudem wird an Ausnahmeregelungen für ,,kleine Immobilienbesitzer“ gearbeitet. Hier wird auf Seiten der Steuerrechtsexperten bereits stark kritisiert: Der soziale Wohnungsbau bleibt verschont, jedoch sind private Immobilienbesitzer von der Steuererhöhung betroffen. Sofern diese ihre Wohnungen vermieten, ist davon auszugehen, dass sie versuchen werden, die Steuererhöhung in Form von Mieterhöhungen auf den Mieter umzuwälzen.
Dies kann sich auf die ohnehin gereizte Lage auf dem Wohnungsmarkt und auf die Immobilienpreise in Wien niederschlagen. Wohnungsbesitzer, welche in Wien Eigentümer einer 100-Quadratmeter-Wohnung sind, können hierdurch mit einem möglichen Kostenanstieg auf bis zu 1.000 bis 3.000 Euro jährlich rechnen.

Erst die Länder dann der Bund: Finanzministerium sieht Ergebnisse Juni 2016

Die Grundsteuer Wiens ist derzeit eine der niedrigsten in Europa. Der Gemeindebund sieht daher einen klaren Reformierungsbedarf, jedoch nicht im Rahmen einer Erhöhung auf Marktwertniveau. Vorschläge sind hier beispielsweise die Steuer dort zu senken, wo die Grundstückspreise in den letzten Jahrzehnten gefallen sind (Region Eisenerz) und zu erhöhen, wo eine Wertsteigerung zu verzeichnen war (Region Baden). Einigung zwischen Gemeindebund und Regierung Wiens besteht somit bereits in der Tatsache, dass der Marktwert von Objekten neu erhoben werden muss, die Orientierung der Grundsteuer hieran solle jedoch noch genauer verhandelt werden. Eine Erhöhung ist jedoch wahrscheinlich. Die Finanzvergleichsverhandlungen mit dem Finanzministerium werden bis Juni 2016 abgeschlossen sein. Hausbesitzer sollten sich bis dato überlegen, wie sie mit ihrer Immobilie verfahren. Wer sein Haus verkaufen möchte, sollte sich unbedingt einen Makler suchen, um eine Immobilienbewertung und eine professionelle Vermittlung von statten gehen zu lassen. Zukünftige Immobilienbesitzer, welche in 2016 ein Haus erben, müssen sich zudem nun die Frage stellen, inwiefern auch ihr persönliches Kapital durch die diskutierte Steuererhöhung bedroht werden könnte.

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